Im Jahressteuergesetz 2007 ist eine Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte vom Finanzamt vorgesehen. Mindestens 100 Euro werden laut Gesetzestext fällig, je nach "Gegenstandswert", also dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat, können es deutlich mehr werden. Wie das Magazin DER SPIEGEL in seiner Online-Ausgabe schreibt, lautete die Begründung der Koalition für diesen Passus: Die neuen Regeln seien so kompliziert, dass es mehr Anfragen geben werde.
Die Gebührenpflicht "stand im Referenten- und Gesetzesentwurf nicht drin", heißt es beim Bund der Steuerzahler. Dessen Präsident Karl Heinz Däke nannte es "skandalös", dass die Gebührenpflicht auf diese Weise nachträglich in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurde. Vorgeschlagen hatte sie der Bundesrat. Dies solle wohl dazu beitragen, "dass Steuerzahler von ihren Informationsrechten keinen Gebrauch mehr machen", sagte Däke weiter.
Aus der Koalition verwies man dagegen darauf, die Gebührenpflicht solle nur für "komplizierte" Anfragen gelten. Unverbindliche Auskünfte ohne Rechtsanspruch und einfache Fragen etwa nach der Steuerklasse oder dem Kindergeld, sollen gebührenfrei bleiben. Ziel sei es unter anderem, die Unternehmen zu präziseren und besser formulierten schriftlichen Anfragen zu bewegen, erklärte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß.
Teuer werde es besonders für Unternehmen, deren "Gegenstandswert" hoch ist. Aber auch private Steuerzahler müssten zahlen, wenn sie sich über die Auslegung der Gesetze im Unklaren sind. Nach Meinung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) bedeutet das für manche Unternehmen bis zu einer Millionen Euro pro Jahr an Zusatzkosten.
Die Opposition lehnt die Änderung denn auch ab. Hermann Otto Solms, in der FDP zuständig für Finanzfragen, verwies laut SPIEGEL auf die Auskunftspflicht von Verwaltungseinrichtungen. Die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel ärgerte sich über die Verbindung von Gebühr und undurchschaubarer Steuergesetzgebung: "Erst wird das System noch komplizierter gemacht und dann müssen die Steuerzahler auch noch dafür zahlen.