Auskünfte beim Finanzamt nur gegen Gebühr 

Die 2007 eingeführte Gebühr für verbindliche Auskünfte beim Finanzamt ist rechtmäßig. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass Steuerzahler für die Auskunft über die steuerliche Beurteilung von konkreten Sachverhalten bezahlen müssen.

<Dagegen hatte ein freiberuflicher Dozent geklagt, weil es in seinen Augen in krassem Widerspruch steht, wenn der Gesetzgeber einerseits ein nicht mehr durchschaubares Steuerrecht schaffe und dem Bürger anderseits nur durch eine kostenpflichtige Auskunft Rechtssicherheit gebe."

In seinem Urteil führte das Finanzgericht Baden-Württemberg nun aus, dass die Gebühr für die Erteilung der verbindlichen Auskunft "weder dem Grunde noch der Höhe nach gegen das Grundgesetz" verstoße. Deshalb sei auch kein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts notwendig.

Eine verbindliche Auskunft über individuelle steuerliche Verhältnisse sei keine Hauptaufgabe der Finanzverwaltung. Deshalb habe der Gesetzgeber die Auskunftsgebühr in § 89 Abgabenordnung eingeführt, die dem Verwaltungsaufwand bei solchen Anfragen um verbindliche Auskunft entspreche.

Darüber hinaus erhalte der Bürger eine mit der verbindlichen Auskunft „verbundene Planungs- und Rechtssicherheit“, die einen besonderen Vorteil darstelle, so dass der Staat dafür eine Gebühr erheben dürfe. Das Finanzgericht stellte in seinem Urteil zusätzlich fest, dass die Gebührenpflicht keine unrechtmäßige Steuerberatung durch die Finanzbehörden sei und deshalb keine Konkurrenz für Steuerberatende Berufe.

Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen und wie von Seiten des klagenden Professors zu hören ist, will er das Rechtsmittel auch nutzen.