Au Pair: Kindergeld nur mit Sprachunterricht 

Wenn Kinder als Au-Pairs ins Ausland gehen, bekommen die Eltern nur dann Kindergeld, wenn das Kind an einem ordentlichen Sprachunterricht teilnimmt. Erforderlich ist dafür der durchgängige Besuch eines theoretisch-systematischen Sprachunterrichts im Umfang von mindestens 10 Wochenstunden.

Der Bundesfinanzhof (AZ: III B 34/11) hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass Kurse über nordamerikanische Kultur und über Psychologie keine Berufsausbildung darstellen, die einen Anspruch auf Kindergeld auslöst. Das gilt auch dann, wenn das Kind bereits so gute Sprachkenntnisse besitzt, dass es nicht mehr an einem Sprachkurs teilnehmen muss. (www.optimal-absichern.de)