Adoptionskosten nicht steuerlich absetzbar 

Adoptionskosten sind nicht steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (AZ: 6 K 1880/10).

Das betroffene Ehepaar lehnt aus ethischen und gesundheitlichen Gründen eine künstliche Befruchtung ab und hatte sich entschlossen, stattdessen ein Kind zu adoptieren. Und da die Kosten für eine künstliche Befruchtung absetzbar sind, müssen auch die Kosten einer Adoption absetzbar sein, weil mit der künstlichen Befruchtung und der Adoption das gleiche Ziel erreicht werden soll.

Das Gericht sah das aber anders und wies vor allem darauf hin, dass bei einer Adoption − anders als bei einer künstlichen Befruchtung − keine auf das Krankheitsbild abgestimmte Heilbehandlung erfolge. Die Kosten für die Adoption sind deshalb steuerlich nicht absetzbar.(www.optimal-absichern.de)