Die Zahlung der Kirchensteuer wird ab 2015 vereinfacht. Das Bundeszentralamt für Steuern berichtet über die Neuerungen.
Kirchensteuerpflichtige Verbraucher müssen mit Veränderungen rechnen. Nach Angaben des Bundeszentralamtes für Steuern beginnen ab 2014 die Änderungen bei der Kirchensteuererhebung.
2014 müssen die Steuerpflichtigen noch das gesetzlich vorgeschriebene Antragsverfahren nutzen. Dabei wird der Abzug der Kirchensteuer über die Abgeltungssteuer veranlasst. Ab dem 1. Januar 2015 übernimmt ein automatisiertes Verfahren den Abzug von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr