Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2014 war der 31. Mai. Wenn Sie den Termin verpasst haben, müssen sie jetzt schnell handeln. Besonders wenn Sie dazu verpflichtet sind.
Der Gesetzgeber verlangt vom Arbeitnehmer eine Einkommenssteuererklärung, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Sie sind gleichzeitig bei zwei Arbeitgebern beschäftigt.
- Sie haben unversteuerte Einkünfte über 410 Euro, wie zum Beispiel Honorare oder Mieten.
- Auf der Lohnsteuerkarte ist ein Freibetrag eingetragen.
- Sie sind nach Steuerklasse V oder VI besteuert.
- Sie sind mit ihrem Ehepartner in der Steuerklassenkombination IV/IV oder einer von Ihnen hat die Steuerklasse IV oder V.
- Sie haben Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld erhalten.
Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, dann verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember. Der Gesetzgeber gesteht hier dem Steuerexperten ausreichend Zeit für den jeweiligen Fall zu.
Sie können auch eine Fristverlängerung beantragen. Geben Sie wichtige Gründe für den Verzug an, wie zum Beispiel Umzug oder Krankheit. Die sogenannte stillschweigende Fristverlängerung wird akzeptiert, wenn Sie nach Einreichen des Antrags nichts mehr vom Finanzamt hören. Sie haben dann noch bis zum 30. September Zeit.
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