Für das Jahr 2012 wird es keine neue Düsseldorfer Tabelle geben. Die aktuellen Unterhaltsbeträge bleiben bestehen.
Die 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte gelten auch für 2012. Auch die Selbstbehaltssätze für Unterhaltsverpflichteten bleiben bestehen. Es gab keine gesetzlicheodersteuerliche Änderung, die eine Anpassung erforderten.
In der Düsseldorfer Tabelle werden Unterhaltsleitlinien festgelegt. Dabei geht es zum Beispiel um die Regelsätze für den Kindesunterhalt. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben. Das Gericht arbeitet in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Die aktuelle Tabelle finden Sie hier: Webseite Oberlandesgericht Düsseldorf.
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