Was Rentner über Steuern wissen müssen 

Ein Ruhestand ohne Finanzamt ist und bleibt ein Wunschtraum. Rentner müssen immer mehr Steuern zahlen. Kein Rentner muss um seinen Lebensunterhalt fürchten. Doch einige Regelungen sollte man kennen.

Seit 2005 hat sich bei der Steuerpflicht für Rentner und Ruheständler viel getan. Denn mit der Rentenreform wurde der Besteuerungsanteil der Rente hochgesetzt. Musste ein 65-Jähriger früher nur 27 Prozent seiner Altersrente versteuern, sind es seit 2005 50 Prozent. Und wer 2011 in Rente geht, der muss sogar 62 Prozent der gesetzlichen Rente versteuern.

Finanzamt rechnet Einkünfte nicht zu 100 Prozent an

Grundsätzlich müssen Steuern aber nur gezahlt werden, wenn die Einkünfte insgesamt oberhalb des Grundfreibetrages liegen – der beträgt bei Alleinstehenden 8.004 Euro und bei Ehepaaren 16.008 Euro. Die tatsächlichen Alterseinkünfte können jedoch um einiges höher sein, denn das Finanzamt rechnet die meisten Einkünfte nicht zu 100 Prozent an.

Bei der gesetzlichen Rente sind es aktuell 62 Prozent, die angerechnet werden, ab dem 2. Jahr bleibt die im ersten Jahr nicht besteuerte Summe lebenslang steuerfrei. Wer also 1000 Euro Rente bekommt, hat einen lebenslangen Freibetrag von 380 Euro, der bei möglichen Rentensteigerungen allerdings nicht mitwächst.

Bei Mieteinnahmen bleibt der Altersentlastungsbetrag steuerfrei

Bei privaten Rentenversicherungen werden bei Rentenbeginn mit 65 Jahren lediglich 18 Prozent angerechnet. Bei der Betriebsrente bleiben im Jahr 2011 bei Neurentnern 30,4 Prozent der Bezüge steuerfrei – maximal jedoch 2.280 Euro. Bei anderen Einkünften wie zum Beispiel Mieteinnahmen bleibt der Altersentlastungsbetrag steuerfrei. 2011 sind das ebenfalls 30,4 Prozent, maximal jedoch 1.444 Euro.

Neben den erwähnten Steuervergünstigungen für Rentner gibt es bei der Betriebsrente einen weiteren Bonus: Wer 2011 in Rente geht, kann weitere 684 Euro jährlich steuerfrei bekommen. Insgesamt erhöhen sich diese Sätze für neue Rentnerjahrgänge in den kommenden Jahren allerdings bis zur vollen Versteuerung ohne Freibeträge.

Beiträge zur Krankenversicherung senken Steuerlast

Außerdem senken auch gezahlte Versicherungsbeiträge vor allem für Krankenversicherungen die Steuern: Derzeit können die Kosten für eine Basiskrankenversicherung voll steuerlich geltend gemacht werden – vor allem bei Privatversicherten bedeutet das eine deutliche Steuersenkung. Wer für die Krankenversicherung weniger als 1.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.800 Euro (Verheiratete) zahlt, der kann auch noch weitere Versicherungen steuerlich geltend machen.

Entwarnung für Normalrentner: Finanzamt will nicht das letzte Hemd

So oder so gilt jedoch: Auch mit der neuen Rentenbesteuerung muss jedoch kein "Normalrentner" damit rechnen, dass das Finanzamt von ihm das letzte Hemd haben will. Ein Ehepaar, das 2011 mit einer gemeinsamen Rente von 2.600 Euro monatlich in Rente geht und 300 Euro monatlich für die Basis-Krankenversicherung zahlt, muss keinen Cent Einkommenssteuer auf die Rente zahlen. (www.optimal-absichern.de)

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