Was ist die Zweitwohnsitzsteuer? 

Nebenwohnung

Viele Gemeinden erheben eine Zweitwohnsitzsteuer. Nach Angaben des Versicherers Arag handelt es sich dabei um eine Kommunalsteuer. Banktip erklärt das Wichtigste.

Wer zwischen zwei Orten, zum Beispiel Wohnort und Arbeitsort, pendelt, unterhält häufig eine zweite Wohnung. Beim Einwohnermeldeamt muss diese als zweiter Wohnsitz gemeldet werden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt. Ab wann es sich bei der zweiten Wohnung um eine Zweitwohnung im rechtlichen Sinne handelt, ist jedoch nicht einheitlich geregelt. Einige Gemeinden und Städte verlangen jedoch von dem Pendler eine Zweitwohnsitzsteuer.

Nach Angaben des Versicherer Arag ist die Erhebung der Zweitwohn­sitzsteuer im Grundgesetz begründet. Demnach dürfen die Bundesländer " 'örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern' erheben". Diese Aufgabe obliegt den Gemeinden und Städten. Ob diese die Steuer verlangen, wird regional entschieden. Nach Angaben von Arag gibt es keine Liste der Gemeinden und Städte, die die Steuer verlangen. Verbraucher sollten sich daher bei der für den zweiten Wohnsitz zuständigen Behörde informieren.

Wer zahlt die Zweitwohnsitzsteuer?


Zahlungspflichtig sind alle Verbraucher, die einen zweiten Wohnsitz in Regionen unterhalten, in denen die Gemeinden genau diese Steuer einziehen. Laut Arag betrifft die Steuer vor allem Pendler, Studenten oder Besitzer von Ferienwohnungen. Pendler, die einer steuerpflichtigen Beschäftigung nachgehen, können die Zweitwohnsitzsteuer bei der Einkommenssteuer als Werbungskosten geltend machen. Studenten haben es schwerer. Sie müssen meist keine Steuererklärung abgeben, da ihr Einkommen häufig nicht steuerpflichtig ist. Um die finanzielle Belastung durch die Steuer zu stemmen, kann laut Arag ein Verlustvortrag gestellt werden. Dabei handelt es sich um eine "Einkommenssteuererklärung mit negativem Einkommen; sie reduziert die Steuer, wenn irgendwann einmal Einkommen fließt."

Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer fällt unterschiedlich aus. Laut Arag gilt entweder die Jahreskaltmiete oder die Wohnungsgröße als Bemessungs­grundlage. Die Höhe des Steuersatzes obliegt den Gemeinden und Städten. Dieser pendelt 2014 laut Arag zwischen fünf Prozent in Berlin und 16 Prozent im thüringischen Erfurt.

Umzug günstiger als Zweitwohnsitz?


Wer sich also einen Zweitwohnsitz nimmt, sollte vorher nachfragen, ob für die zweite Bleibe eine Steuer anfällt und wenn ja in welcher Höhe. Wenn keine persönlichen Gründe gegen einen Umzug sprechen, könnte ein kompletter Umzug, vor allem bei Studenten, günstiger ausfallen.

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