Vorlage zur Veräußerungsanzeige beim Verkauf eines Kfz
Nach § 27 Abs. 3 StVZO trifft den Verkäufer die Pflicht, der Zulassungsstelle unverzüglich Anzeige vom Verkauf des Fahrzeuges und von der Anschrift des Erwerbers zu machen.
Darüber hinaus muss der Verkäufer dem Erwerber den Kfz-Brief und den Kfz-Schein gegen eine Empfangsbestätigung überlassen. Diese Bestätigung muss der Anzeige nach § 27 Abs. 3 StVZO beigefügt werden.
Die Empfangsbestätigung kann auch im Kaufvertrag enthalten sein. Der Zulassungsstelle ist dann der Vertrag vorzulegen.
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