Vorlage zur Löschung der Steuernummer
Die Löschung der Steuernummer ist beim jeweils zuständigen Finanzamt zu beantragen. Bei natürlichen Personen ist das Finanzamt des Wohnsitzes das zuständige Finanzamt.
Bei juristischen Personen (Personen- und Kapitalgesellschaften) richtet sich die Zuständigkeit des Finanzamtes nach dem jeweiligen Firmensitz.
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