Keine Sofortabschreibung für Monitor, Drucker und Scanner 


Steuertipps: Werbungskosten

Keine Sofortabschreibung für Monitor, Drucker und Scanner

Arbeitsmittel, die bis zu 487,90 Euro kosten (inkl. 19 Ust), können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. 2008 wurde dieser Wert auf 150 Euro abgesetzt, 2010 erfolgte eine weitere Änderung. Bei Anschaffungskosten zwischen 150,01 und 410 EUR ist die Abschreibung über Sammelposten über fünf Jahre möglich, die Abschreibung nach Nutzungsdauer und die Sofortabschreibung. Bei Kosten zwischen 410,01 und 1.000 Euro fällt die Sofortabschreibung weg.

Hierbei handelt es sich um die sogenannte "Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter". Für viele Steuerpflichtige stellt sich die Frage welche Güter unter diese geringwertigen Wirtschaftsgüter fallen. In Bezug auf Computermonitore, Drucker und Scanner hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine eindeutige Antwort gegeben ((BFH-Urteil vom 19.2.2004, Az. VI R 135/01). Diese Zubehöre fallen nicht unter die geringwertigen Wirtschaftsgüter, denn ohne den Computer sind diese nicht selbstständig nutzungsfähig.

Tipp: Selbst wenn der Monitor, der Drucker oder der Scanner nicht mehr als 150 Euro kosten, müssen Sie die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilen, also abschreiben. Die Abschreibedauer richtet sich nach der amtlichen Absetzung für Abnutzungen, der sogenannten AfA-Tabelle.

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen