Steuertipps: Immobilien und Miete
Maklergebühren sind teilweise als Werbungskosten absetzbar
Maklergebühren sind normalerweise Teil der Anschaffungskosten und damit nicht sofort abzugsfähig.
Tipp: Ist der Makler bei der Finanzierung des Grundstückserwerbs behilflich gewesen, kann er seine Rechnung aufteilen in reine Maklergebühren und in Gebühren für die Finanzierungsberatung. Käufer können sich mit dem Makler einigen, dass sie z.B. zwei Prozent für die Vermittlung des Grundstücks und ein Prozent für die Finanzierungsberatung zahlen. Diese Aufteilung muss sowohl im Maklerauftrag als auch im Kaufvertrag stehen. Auf diese Weise sind die Gebühren für die Finanzierungsberatung als Geldbeschaffungskosten im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr