Steuerliche Änderungen 2009
Durch die Steuergesetze für das Jahr 2009 ergeben sich Änderungen, von denen viele Steuerzahler profitieren können. Eine Auswahl von Steuertipps, präsentiert Ihnen banktip.de gemeinsam mit dem vom Droemer-Knaur-Verlag herausgegebenen Standardwerk KONZ-Steuertipps:
Alte Pendlerpauschale gilt wieder
Für die Jahre 2007 bis 2009 können Sie Ihre Fahrtkosten zur Arbeit wieder ab dem ersten Entfernungskilometer (einfache Entfernung!) – verkehrsmittelunabhängig – mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer von der Steuer absetzen. Falls Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung 2007 Ihre Fahrten zur Arbeit entweder gar nicht oder erst ab dem 21. Entfernungs-kilometer angegeben haben, können Sie das jetzt nachholen bzw. korrigieren und sich so eine Steuerrückzahlung sichern: Reichen Sie Ihrem Finanzamt die Angaben zur Entfer-nung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage einfach nach. Ihr Finanzamt soll Ihre Steuerfestsetzung für 2007 dann von Amts wegen ändern.
Konjunkturpaket: Steuerbonus für Handwerkerleistungen erhöht
Die Kosten für Handwerkerleistungen können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Wenn Sie z. B. Ihr Bad renovieren lassen, Waschmaschine oder PC repariert werden müssen oder Sie Ihr Dach neu decken lassen, sollten Sie diesen Steuerbonus für sich nutzen: Ab 2009 werden Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit 20 % der Kosten von maximal 6.000 Euro vom Fiskus bezuschusst. Das bedeutet, dass Steuerzahler, die solche Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, bis zu 1.200 Euro als direkten Zuschuss vom Staat erhalten. 2008 ist hierfür eine maximale Förderung von 20 % von 3.000 Euro (600 Euro) möglich. Wenn Ihr Handwerker auch das Material liefert, bitten Sie ihn, die Rechnung entsprechend aufzuteilen und die Lohnkosten getrennt auszuweisen. Denn begünstigt sind nur die reinen Lohn-, nicht aber die Materialkosten. Wichtig ist außerdem: Zahlen Sie auf keinen Fall bar – dann ist die Steuerermäßigung dahin!
Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge
Durch das Familienleistungsgesetz steigt das Kindergeld ab 2009. Davon profitieren vor al-lem Familien mit mehreren Kindern: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wurde auf monatlich 164 Euro, für das dritte Kind auf 170 Euro und für das vierte und weitere Kin-der auf 195 Euro angehoben. Ab 2009 steigt auch der steuerliche Kinderfreibetrag auf 6.024 Euro pro Kind. Allerdings führen die Kinderfreibeträge bei nur etwa 5 % aller Steuer-zahler zu einem zusätzlichen Einkommensteuervorteil, bei allen anderen bleibt es bei der Förderung durch das schon unterjährig ausgezahlte Kindergeld.
Schulgeld für Privatschulen als Sonderausgaben absetzen
Rückwirkend ab 2008 können Sie jährlich 30 %, höchstens aber 5.000 Euro Ihrer Schul-geldzahlungen als Sonderausgaben absetzen. Begünstigt sind jetzt alle Schulgeldzahlun-gen an Schulen in privater Trägerschaft oder überwiegend privat finanzierte Schulen inner-halb der EU/des EWR, sofern die jeweilige Schule einen anerkannten Abschluss vermittelt. Deutsche Schulen im Ausland bleiben weltweit begünstigt. Der Schulgeldabzug ist auch für berufsbildende Abschlüsse möglich; ausgeschlossen bleiben allerdings Fachhochschul- und Hochschulabschlüsse.
Neuwagenkauf wird durch Kfz-Steuerbefreiung belohnt
Wer bis zum 30.6.2009 einen neuen Pkw erstmals zulässt, muss ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Die einjährige Steuerbefreiung gilt für alle Neuzulassungen seit dem 5.11.2008. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Einen schon vor dem 5.11.2008 erstmals zugelassenen, besonders schadstoffarmen Pkw können Sie ab dem 1.1.2009 für ein Jahr steuerfrei fahren. Voraussetzung: Der Pkw ist seit dem Tag der Erst-zulassung nach den Vorschriften der Abgasstufe Euro-5 genehmigt. Der Zeitraum der Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31.12.2010.
Arbeitgeber kann Gesundheitsvorsorge lohnsteuerfrei bezuschussen
Ihr Arbeitgeber kann Sie jetzt bei der Verbesserung Ihres allgemeinen Gesundheitszu-stands unterstützen: Jährlich darf er Ihnen Leistungen bzw. Zuschüsse im Wert von maxi-mal 500 Euro zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn lohnsteuerfrei zuwenden. Zu diesen Maßnahmen gehören z. B. Bewegungsprogramme wie Rückengymnastik, Ernährungsberatungen oder Kurse zur gesunden Ernährung, Angebote zur Stressbewältigung und Entspannung oder zur Suchtprävention sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Steuerbefreiung greift schon (rückwirkend) ab 2008. Wahlrecht bis zum 30.6.2009 beim neuen Erbschaftsteuerrecht Der Gesetzgeber hat die Erbschaftsteuer neu geregelt. Grundsätzlich gilt das neue Recht ab 2009. Falls Sie seit 2007 geerbt haben, sollten Sie sich ausführlicher mit den Auswir-kungen der Reform beschäftigen: Auf Antrag können Sie bis zum 30.6.2009 schon das neue Erbschaftsteuerreformgesetz für sich nutzen.
Mehr dazu unter www.konz-steuertipps.de.