Versicherungssteuergesetz (VersStG)
Dieses Gesetz dient als Rechtsgrundlage dafür, Zahlung des Versicherungsentgelts auf Grund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses zu besteuern.
Inhalt:
§ 1 Gegenstand der Steuer
§ 2 Versicherungsverträge
§ 3 Versicherungsentgelt
§ 4 Ausnahmen von der Besteuerung
§ 5 Steuerberechnung
§ 6 Steuersatz
§ 7 Steuerschuldner
§ 7a Örtliche Zuständigkeit
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Erstattung der Steuer
§ 10 Aufzeichnungspflichten und Außenprüfung
§ 10a Mitteilungspflicht
§ 10b Anwendungsvorschriften
§ 11 Ermächtigungen
Der genaue Steuersatz ist in § 16 VersStG festgesetzt:
"(1) Die Steuer beträgt - vorbehaltlich des folgenden Absatzes - 16 vom Hundert des Versicherungsentgelts ohne Versicherungssteuer.
(2) Die Steuer beträgt
1. bei der Feuerversicherung und bei der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung 11 vom Hundert des Versicherungsentgelts;
2. bei der Gebäudeversicherung, wenn ein Anteil des Versicherungsentgelts als Feueranteil auch der Feuerschutzsteuer unterliegt, 14,75 vom Hundert des Versicherungsentgelts;
3. bei der Hausratversicherung, wenn ein Anteil des Versicherungsentgelts als Feueranteil auch der Feuerschutzsteuer unterliegt, 15 vom Hundert des Versicherungsentgelts;
4. bei der Hagelversicherung und bei der im Betrieb der Landwirtschaft oder Gärtnerei genommenen Versicherung von Glasdeckungen über Bodenerzeugnissen gegen Hagelschaden für jedes Versicherungsjahr 0,2 vom Tausend der Versicherungssumme;
5. bei der Seeschiffskaskoversicherung 2 vom Hundert des Versicherungsentgelts;
6. bei der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr 3,2 vom Hundert des Versicherungsentgelts."
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