Kinder sind ein Segen, kosten aber auch Geld. Deshalb hilft Vater Staat Eltern mit allerlei finanziellen Hilfen. Die Liste möglicher Vergünstigungen für Familien oder Alleinerziehende mit Kindern ist lang.
Kindergeld und Freibeträge ab 2021
- Kindergeld: 219 Euro gibt es für die ersten beiden Kinder, 196 Euro für das dritte und für das vierte und jedes weitere 221 Euro. Alternativ gilt es den Kinderfreibetrag und den
- BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung und Ausbildung): Der BEA-Freibetrag liegt ab 2021 bei 2.730 Euro, der Kinderfreibetrag bei 2.730 Euro.
- Ausbildungsfreibetrag: Ihn kann man geltend machen, wenn das Kind in der Ausbildung ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und außerhalb wohnt. In diesem Fall können weitere 924 Euro im Jahr geltend gemacht werden.
- Entlastungsbonus: Für Alleinerziehende gibt es den Entlastungsbonus, wenn ein Elternteil wirklich ohne weitere erwachsene Person im Haushalt ein Kind großziehen muss, für das er Kindergeld bekommt. Der sogenannte Entlastungsbetrag schlägt mit weiteren 2.000 Euro für das erste Kind und weitere 240 Euro für jedes weitere Kind jährlich zu Buche und mindert die Steuerlast entsprechend.
- Kinderbetreuungskosten: Kinderbetreuungskosten wieder großzügiger abgesetzt werden. Die Reglung ist in Einzelheiten sehr kompliziert, grundsätzlich gilt: 2/3 der anfallenden Betreuungskosten werden anerkannt, als Maximalbetrag sind 4.000 Euro pro Jahr und Kind vorgesehen, so dass 4.000 Euro wirklich absetzbar sind.
ACHTUNG: Zum Tragen kommen die Freibeträge, wenn sie einen höheren Steuervorteil bringen als das ausgezahlte Kindergeld. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Steuersatz auf über 30 % klettert! Begünstigt sind vor allem Eltern, die beide arbeiten und deren Kind unter 14 Jahren alt ist. Eltern ohne Einkommen können nichts absetzen und schauen in die Röhe. Der Bundesfinanzhof (AZ: III R 80/09) wird jetzt klären müssen, ob das zulässig ist.
Sonderfall Elterngeld
Auch das neue Elterngeld ist natürlich eine Sozialleistung, die Familien mit Kindern nachhaltig unterstützt.
- Gezahlt wird das Elterngeld grundsätzlich für maximal 14 Monate, wenn ein Elternteil das Kind alleine großzieht oder aber der Vater ebenfalls für mindestens 2 Monate die Betreuung übernimmt.
- Die Höhe des Elterngeldes hängt vom Gehalt ab, das vorher bezogen wurde: 65 % bis 67 % davon wird weitergezahlt, höchstens 1.800 Euro monatlich, mindestens aber 300 Euro monatlich.
- Elterngeld ist steuerfrei, wird jedoch in den Progressionsvorbehalt einbezogen, so dass es das übrige Familieneinkommen erhöht.
- Aufwendungen für die Schulausbildung der Kinder sind über Kindergeld bzw. die entsprechenden Freibeträge abgegolten.
- Schulgeld für Privatschulen können Eltern in Höhe von 30 % als Sonderausgaben absetzen, seit 2008 ist dieser Betrag jedoch begrenzt auf maximal 5.000 Euro.
Kinder und Altersvorsorge
Auch bei der Altersvorsorge können Kinder eine entscheidende Rolle spielen, solange Eltern Kindergeld für den Nachwuchs beziehen. So gibt es für Riesterverträge pro Kind eine Kinderzulage ab dem Jahr 2021 für das erste und zweite Kind in Höhe von jährlich 219 Euro. Für das dritte Kind 225 € und ab dem vierten Kinf 250 Euro. Hinzu kommt das Geld für Ihre kindergeldberechtigten Kinder.