Muss ich für den Verkauf einer Domain Steuern zahlen? Diese Frage taucht auf, wenn Verbraucher die Domain eines Blogs oder Internetshops verkaufen wollen. Dabei gibt es jedoch kein einfaches Ja oder Nein. Denn ob der Verkauf einer Domain steuerfrei sein kann, hängt von der Nutzung ab. Banktip erklärt das Wichtigste.
Der Verkauf von Internetdomains im betrieblichen und gewerblichen Bereich ist steuerpflichtig. Doch nicht nur Unternehmen handeln mit Domains. Auch Privatpersonen können eigene Domains verkaufen – sogar steuerfrei. Bereits 2010 urteilte das Finanzgericht Köln zu diesem Fall (Az.: 8 K 3038/08). Damals verlangte das Finanzamt nach dem Verkauf einer Domain Steuern von dem Verkäufer. Dieser klagte und bekam recht. Da der Verkäufer die Domain privat nutzte und nach dem Erwerb die Spekulationsfrist abwartete, war der Verkauf nicht einkommenssteuerpflichtig. Welche Regeln Verbraucher bei dem Verkauf von Domains beachten müssen, damit der Verkauf steuerfrei bleibt, erklärt Banktip.
Spekulationsfrist beachten
Wer die Rechte an einer Domain erwirbt, darf diese nicht sofort veräußern. Denn um den Verkauf steuerfrei zu vollziehen, müssen die Besitzer der Internetdomain ein Jahr warten. Dann erst ist die Spekulationsfrist verjährt und damit der Verkauf der Domain steuerfrei.
Da es sich bei der Domain um ein Wirtschaftsgut im privaten Gebrauch handelt, gilt die gesetzliche Spekulationsfrist. Diese kann bis zu zehn Jahre lang sein. Dies hängt auch hier von der Nutzung ab. Ein weiteres Problem: Der Begriff Wirtschaftsgut ist noch nicht endgültig definiert. Das Finanzamt entscheidet hier bei jedem Fall individuell.
Erwirbt eine Privatperson eine Internetdomain, sollte er diese nicht sofort verkaufen. Zumindest wenn der Verkauf steuerfrei ablaufen soll. Er muss sie dafür mindestens ein Jahr lang nur privat nutzen. Dann erst kann er die Domain steuerfrei veräußern.
Gewerbliche Nutzung verlängert Frist
Anders verhält es sich, wenn eine Privatperson die Domain wirtschaftlich nutzt. Denn dann ist der Fiskus nicht mehr so großzügig beim Verkauf der Domain. Dabei spielt die Dauer der geschäftlichen Nutzung – zum Beispiel als Internetshop – bei der Steuerbefreiung keine Rolle. Die Spekulationsfrist verlängert sich bei der geschäftlichen Nutzung einer Domain auf die bereits erwähnten zehn Jahre. Erst danach kann der Verbraucher die Domain steuerfrei verkaufen.
Wer die Fristen nicht einhält, muss Steuern zahlen. Dabei handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft im Rahmen der Einkommenssteuer. Weiter Tipps und Tricks zum Steuern sparen, listet Banktip in der Rubrik "Steuern sparen" auf.