Steuerformular: Angaben zur Anlage V
Auf der ersten Seite des Steuerformulars Anlage V sind sämtliche Einnahmen, die sich aus Vermietung und Verpachtung ergeben anzugeben. Dies sind zunächst die Mieteinnahmen aus dem bebauten Grundstück. Als weiter Einnahmen sind hier des Weiteren Mietvorauszahlungen, erstattete Umsatzsteuer, öffentliche Zuschüsse und Zinsen aus Bausparverträgen, soweit der Bausparvertrag für den Grundstückskauf, den Hausbau oder die Umschuldung verwendet wurde und deshalb vor- oder zwischenfinanziert wurde.
Auch ist auf dieser Seite des Steuerformulars die Summe der Werbungskosten von Seite 2 einzutragen. Schließlich sind hier noch die Anteile an Einkünften und andere Einkünfte, wie z.B. Einkünfte aus Untermietverträgen aufzulisten.
Auf Seite 2 des Steuerformulars Anlage V sind die in Verbindung mit Vermietung und Verpachtung entstandenen Werbungskosten anzugeben. Hierunter fallen alle abschreibungsfähigen Aufwendungen und auch die weiteren Werbungskosten. Zuletzt werden auf dieser Seite des Steuerformulars noch die abzugsfähigen - nicht öffentlichen - Zuschüsse eingetragen.
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