Steuerformular: Angaben zur Anlage Unterhalt
Die "Anlage Unterhalt" ist nicht zu verwechseln mit der "Anlage U". In letzterer wird der Unterhalt für einen geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten eingetragen. Mit der "Anlage Unterhalt" können entsprechende Zahlungen an bedürftige Personen (Eltern, Kinder) geltend gemacht werden. Werden Unterhaltszahlungen an Kinder geltend gemacht, muss beachtet werden, dass für diese Kinder weder Kindergeld noch Steuerfreibeträge anfallen dürfen.
Die Ausgaben können beispielsweise die Aufwendungen für Ernährung, Kleidung oder die Wohnung betreffen.
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