Steuerformular: Angaben zur Anlage SO
Auf Seite 1 des Steuerformulars Anlage SO sind die wiederkehrenden Bezüge und erhaltenen Unterhaltsleistungen anzugeben. Hier können Werbungskosten geltend gemacht werden.
Weiterhin sind auf dieser Seite des Steuerformulars sonstige Leistungen, wie z.B. Einkünfte aus Vermietung von beweglichen Gegenständen oder aus gelegentliche Vermittlung, Abgeordnetenbezüge anzugeben. Schließlich sind hier noch sonstige Angaben zu tätigen, wie z.B. Einkünfte aus Beteiligungen an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen.
Auf der zweiten Seite des Steuerformulars Anlage SO sind die privaten Veräußerungsgeschäfte aufzuzeigen, insofern sie steuerliche Relevanz besitzen. Die ist der Fall bei Spekulationsgewinnen aus Veräußerungsgeschäften
- von Grundstücken innerhalb von zehn Jahren und
- von anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, innerhalb von einem Jahr nach der Anschaffung.
Auch sind hier wiederum die mit den jeweiligen Geschäften in Zusammenhang stehenden Werbungskosten einzutragen.