Steuerformular: Angaben zur Anlage L
Einkünfte sind bei Land- und Forstwirtschaft der Gewinn. Der Gewinn wird durch Betriebsvermögensvergleich oder als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben oder - bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben - nach Durchschnittssätzen gem. § 13 a EStG ermittelt. Bei den Gewinneinkunftsarten gilt, dass soweit Einkünfte nicht den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft bzw. selbständiger Tätigkeit zugeordnet werden können, diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb sein müssen. Es ist also immer zuerst zu prüfen ob nicht vielleicht Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft vorliegen.
Im Steuerformular Anlage L ist zunächst der erwirtschaftete Gewinn anzugeben. Anschließend auch Gewinne aus Veräußerung / Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines ganzen Mitunternehmeranteils. Des Weiteren sind die genauen Flächen des Betriebs, Nutzungs- und Lieferungsrechte, sowie der Viehbestand anzugeben.
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