Steuerformular: Angaben zur Anlage KAP
Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug, den die Bank automatisch vornimmt, abgegolten. Eine Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung ist somit nicht mehr notwendig.
Es gib bestimmte Gründe, warum die KAP Anlage abgegeben werden muss:
- Es besteht Kirchensteuerpflicht, aber es wurde keine Kirchensteuer auf die Kapitalerträge einbehalten
- Kapitalerträge haben nicht dem Steuerabzug unterlegen.
Auf der ersten Seite dieses Steuerformulars sind die inländischen Kapitalerträge anzugeben. Hierunter fallen sämtliche Zinserträge, Dividenden und ähnliche Erträge.
Auf der zweiten Seite des Steuerformulars Anlage KAP müssen die ausländischen Kapitalerträge angegeben werden. Darunter fallen in erster Linie Zinsen und Dividenden aus Anlagen im Ausland oder in ausländische Firmen.Des Weiteren sind auf dieser Seite Erträge aus Beteiligungen z.B. in Form einer Erbengemeinschaft, die anzurechnenden Steuern und Solidaritätszuschläge anzugeben.
Als letzten Punkt sind auf dieser Seite des Steuerformulars die Werbungskosten einzutragen, die in Zusammenhang mit den Einkünften aus Kapitalvermögen entstanden sind.