Steuerformular: Anlage GSE - G/S 

Steuerformular: Angaben zur Anlage GSE oder G/S 

Auf der ersten Seite des Steuerformulars Anlage GSE (2008: Anlage G) sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzutragen. Im Wesentlichen werden hier die Ergebnisse der Buchführung oder Einnahme-Überschussrechnung übernommen. Dies ist der Gewinn oder in manchen Fällen auch der Verlust. Als weiteres sind in diesem Steuerformular auch die Einkünfte einzutragen, die dem sog. Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören auch Gewinne aus der Veräußerung des Gewerbebetriebs (oder Teilen davon) einzutragen.

Auf Seite 2 des Steuerformulars Anlage  Anlage S sind die Einkünfte aus selbständiger Arbeit einzutragen. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet drei Gruppen von selbständiger Arbeit:

  1. freie Berufe
  2. staatliche Lotterieeinnehmer, soweit diese nicht Gewerbetreibende sind
  3. sonstige selbständige Berufe

Hierunter können auch Tätigkeiten fallen, die jemand neben seinem Hauptberuf ausübt (Nebentätigkeit). Des Weiteren sind hier Aufwandsentschädigungen und der Übungsleiter-Freibetrag einzutragen.

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