Steuerformular: Angaben zur Anlage FW
Mit dem Steuerformular Anlage FW können vor allem der sog. 10e-Abzugsbetrag (nach dem 1996 aufgehobenen § 10 e EStG) und das Baukindergeld geltend gemacht werden. Wurde jedoch der Bauantrag für die eigengenutzte Wohnung nach dem 31. Dez. 1995 gestellt oder wurde die Wohnung auf Grund eines nach diesem Datum abgeschlossenen Kaufvertrags erworben, steht dem Steuerpflichtigen anstelle der genannten Förderung die Eigenheimzulage und die Kinderzulage zu.
Auf dem Steuerformular sind zunächst die Grundstücksdaten anzugeben. Dann kann die Förderung bestimmter Baumaßnahmen, z.B. in den neuen Bundesländern oder sog. Städtebausanierungsmaßnahmen beantragt werden. Des Weiteren kann hier noch Antrag auf den Vorkostenabzug und die Eigenheimzulage gestellt werden. Alternativ auch die 10e-Förderung und das Baukindergeld.
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