Steuerformular: Angaben zur Anlage AV
Mit dem Steuerformular Anlage AV wird dem Ziel Rechnung getragen, den Aufbau einer freiwilligen privaten Altersvorsorge oder betrieblichen Altersversorgung steuerlich zu fördern. Für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung ist es ausreichend, wenn im Laufe des Steuerjahres begünstigte Altersvorsorgebeiträge gezahlt wurden.
Die Förderung kann einerseits dadurch gewährt werden, dass mit dem vorliegenden Steuerformular ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird. Andererseits besteht die Möglichkeit, bestimmte Altersvorsorgebeiträge im Rahmen von Höchstbeträgen zu berücksichtigen. Dann ist das Steuerformular Anlage AV nicht abzugeben, sondern diese Beträge sind im Hauptvordruck anzugeben.
Sollte das Steuerformular Anlage AV abgegeben werden, ist dort neben der unmittelbar begünstigten Person, der mittelbar begünstigten Person und den Kindern auch die Sozialversicherungsnummer einzutragen. Diese findet sich auf dem Sozialversicherungsausweis und /oder dem Nachweis zur Sozialversicherung. Fehlt eine derartige Nummer, kann auch die Zulagennummer eingetragen werden, die beim Arbeitgeber beantragt werden kann.
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