Mantelbogen 

Mantelbogen

Im Mantelbogen sind allgemeine Angaben über den Antragsteller einzutragen, darunter fallen z.B. Name, Anschrift, Kontonummer und die Unterschrift. Hinzu kommen Anträge wie z.B. für die Eigentumszulage oder die gewerbliche Tätigkeit, die jedoch ausführlich auf separaten Bögen auszufüllen sind. Weiterhin werden unter Sonderausgaben die Beträge zusammengefasst, welche Sie von Haftpflicht,- Lebens,- oder privater Krankenversicherungen, Unterhaltsaufwendungen, Steuerberatungskosten oder Kirchensteuer geltend machen können. Ohne einen Einzelnachweis von derartigen Ausgaben erhalten Sie einen Pauschbetrag von 36 Euro.

Für Spenden bis 100 Euro genügt der Überweisungsträger oder der Kontoauszug als Beleg. Für Spenden darüber wird eine Spendenbescheinigung als Nachweis zur Steuererklärung benötigt. Das Finanzamt akzeptiert bis zu fünf Prozent des zu versteuernden Einkommens. Ausnahme: Für wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke gilt als Höchstgrenze zehn Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Ein weiterer Hauptpunkt des Mantelbogens sind anerkannte Extralasten. Dazu zählen der Behindertenpauschbetrag, eine Zulage für Pflegekosten, sowie Abzugsbeträge bei Krankheit und Alter.

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