Förderung des Wohneigentums (Anlage FW) |
Dieser Punkt der Steuererklärung ist relevant, wenn man eine Immobilie besitzt und diese selber nutzt. Dabei ist ein einmaliger steuerlicher Zuschuss möglich. Es wird zwischen Alt- und Neubauten unterschieden. Als Altbauten gelten Häuser, die in den alten vor 1.1.91 und in den neuen Bundesländern vor dem 1.1.87 erbaut wurden. Neubauten bezeichnen Häuser, welche nach 1987 bzw. 1991 errichtet wurden.
Die Voraussetzung für die Eigenheimzulage ist ein Kaufvertrag oder Baubeginn nach dem 31.12.1995 und eine Einkommensgrenze innerhalb von 2 Jahren für Ehepaare von maximal 140.000 Euro, für jedes Kind erhöht sich dann die Grenze um weitere 30.000 Euro.
Für Altbauten ergibt sich ein Betrag von 1.278 Euro, für Neubauten von 2.556 Euro. Zusätzlich gibt es eine Zulage für jedes Kind von 767 Euro. Dieser Zuschuss wird nur einmal gewährt und gilt für 8 Jahre. Außerdem kann durch Einbau von Energiesparmaßnahmen eine Zulage bis zu 256 Euro geleistet werden.