Altersvorsorge (Anlage AV) |
Die Anlage "AV" steht für Altersvorsorge. Sie ist nur auszufüllen, wenn Sie die sogenannte Riester-Rente abgeschlossen haben. Die Einzahlungen können bis zu einem Betrag von 525 Euro inklusive der Grundzulage von 38 Euro plus die Kinderzulage von 46 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei empfiehlt sich die Kinderzulage dem Elternteil zu zuordnen, welcher das meiste in die Rente eingezahlt hat.
Kinder (Anlage Kinder) |
Eltern erhalten bei Kindern bis zur Volljährigkeit, oder bei Kindern, die sich innerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums befinden, bis zum 27. Lebensjahr einen Freibetrag von 3.648 Euro. Bei Alleinstehenden beläuft sich der Betrag auf 1.824 Euro.
In der Anlage "Kinder" werden außerdem die Betreuungs,- und Ausbildungskosten aufgelistet. Zusätzlich für jene Kosten können Eltern pro Person 1.080 Euro geltend machen. Eltern sollten alle Kostenbelege sammeln, die Ausgaben für die Kinderbetreuung darstellen. Diese Ausgaben können nur abgesetzt werden, wenn die Kinder noch keine 14 Jahre alt sind, im elterlichen Familienhaushalt wohnen und auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Für behinderte Kinder, die sich nicht selbst versorgen können, gilt keine Altersgrenze.
Geltend gemacht werden können Beiträge für den Kindergarten, Krabbelgruppe oder den Hort, für Betreuungsangebote in der Schule oder für die Hausaufgaben-Betreuung zu Hause. Die Kosten für eine Tagesmutter oder einen Babysitter lassen sich ebenfalls anrechnen. Wichtig ist bei Kindern über 18 Jahre, die sich noch in der Ausbildung befinden und somit Anspruch auf Kindergeld haben, dass die eigenen Einkünfte ebenfalls mit angegeben werden müssen. Dabei ist zu beachten das eine Grenze von 7.188 Euro nicht überschritten wird, sonst droht die Streichung des Freibetrages oder des Kindergeldes. Dabei können Auszubildende und Studenten Heimfahrten, Fahrten zur Ausbildungsstätte, Studiengebühren oder Arbeitsmittel ebenso absetzten.