Zusatzleistungen vom Arbeitgeber statt einer Gehaltserhöhung: Steuersparen mit dem sogenannten "geldwerten Vorteil" bringt dem Arbeitnehmer häufig mehr als die übliche Anhebung des Gehaltes um wenige Prozentpunkte. Auch über Firmenwagen zur privaten Nutzung und Essenszuschuss hinaus gibt es einige Möglichkeiten, die für Angestellte und Arbeitgeber von Vorteil sein können.
Sachleistungen sind Einkommen
Grundsätzlich werden vom Finanzamt alle Sachleistungen des Arbeitgebers wie Einkommen behandelt und sind daher zu versteuern. Allerdings gibt es für unterschiedliche Leistungen Freibeträge oder pauschale Steuersätze, die dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zum Steuersparen eröffnen. Für den Arbeitgeber ist neben Kostenvorteilen nicht zuletzt die Mitarbeiterbindung ein wichtiges Argument für Sachleistungen.
Unterschiedliche Regelungen
Für kleinere Sachbezüge gibt es die Bagatellgrenze. Werden im Monat nicht mehr als 44 Euro als Sachbezug gezahlt, zum Beispiel in Form von Tankgutscheinen, wird dieser Betrag nicht versteuert. Aber Vorsicht: bereits bei einem Euro mehr muss der gesamte Betrag versteuert werden! Eine weitere Möglichkeit zum Steuersparen sind Rabatte, die der Arbeitgeber auf Waren oder Leistungen aus dem eigenen Portfolio gewährt. Solche Mitarbeiterrabatte sind bis zu einer Grenze von 1.080 Euro pro Jahr steuerfrei. Alles, was darüber hinaus geht, muss versteuert werden. Ein Kindergartenzuschuss ist dann steuerfrei, wenn er zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gezahlt wird. Immer beliebter wird die Überlassung von Telekommunikationsgeräten wie Smartphones oder Tablets zur privaten Nutzung.
Mitarbeiterbeteiligung und Arbeitgeberdarlehen
Seit dem 1. April 2009 können bis zu 360 Euro pro Jahr als Unternehmens-Anteile steuerfrei überlassen werden. Voraussetzung ist nur, dass diese Form der Beteiligung allen Mitarbeitern des Unternehmens offen steht. Ein zinsgünstiges Darlehen des Arbeitgebers scheint zwar in Zeiten sehr niedriger Zinssätze nicht besonders sinnvoll zu sein, kann aber durchaus Vorteile für den Arbeitnehmer haben, wie bessere Bonität und niedrigere Zinsen bei anderen Krediten, zum Beispiel bei Immobilienkauf.
Nachfragen lohnt sich
Sachleistungen des Arbeitgebers statt Gehaltserhöhung lohnen sich in vielen Fällen für beide Seiten. Steuersparen beim Arbeitnehmer, weniger Kosten und bessere Mitarbeiterbindung für den Arbeitgeber.