Sach- oder Geldspende?
Sachspenden wie Kleidung, Decken oder Schlafsäcke sind gut gemeint, erfüllen aber nur ihren vorgesehenen Zweck, wenn sie ausdrücklich von Hilfswerken gewünscht werden und von guter Qualität sind. Einschränkungen sind aufgrund der durch Sachspenden entstehenden Transportkosten notwendig. Nicht jede Annahmestelle bzw. Organisation ist in unmittelbarer Umgebung aktiv. Sachspenden, die zu unverhältnismäßig hohen Transportaufwendungen führen, werden durchaus abgelehnt. Der Weg zum Empfänger sollte so kurz wie möglich sein. Örtliche Beratungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände können hier Auskunft geben.
Geldspenden bieten grundsätzlich mehr Flexibilität als Sachspenden. Hilfsorganisationen können mit Geld im Zielland die benötigten Güter erwerben, auf Transportkosten verzichten und die finanziellen Mittel für unterschiedliche Projekte individuell einsetzen.
Praktisch werden beide Spendenformen vom Finanzamt anerkannt. Voraussetzung ist, dass dem Amt eine aussagekräftige Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) vorgelegt werden kann. Bei Sachspenden geht der Fiskus davon aus, dass der aktuelle Marktwert unter dem Anschaffungswert liegt. Bei Sachspenden aus Privatbesitz müssen der damalige Kaufwert sowie das Kaufdatum mit einem Kassenbeleg nachgewiesen werden. Parallel ist von der Organisation, welche die Sachspende erhalten hat, eine Zuwendungsbestätigung erforderlich. Dieser Beleg sollte den Zeitpunkt sowie Zustand der Spende quittieren, um den ungefähren Gegenwert für die Sonderausgaben ermitteln zu können. Sachspenden aus Betriebsvermögen hingegen können mit dem Teilwert (Marktwert ohne Umsatzsteuer) oder dem Buchwert zzgl. Umsatzsteuer angesetzt werden.
Sachspenden weitaus schwieriger zu bewerten
Das deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (dzi) betont jedoch die Schwierigkeit oder gar Unmöglichkeit, Sachspenden aus dem Privatvermögen zu bewerten. Hinzu kommt, dass stets der Spender für den korrekten Nachweis einer steuerlich anzuerkennenden Zuwendung verantwortlich ist. Ausrangierter Privatbesitz als Spenden, die nicht aussagekräftig in ihrem Marktwert sowie dem Anschaffungswert quittiert werden können, sind dem Fiskus schwer glaubhaft zu machen. Geldspenden hingegen lassen sich im Wert problemlos quittieren. Die Zuwendungsbestätigungen sind der Steuererklärung im Original beizufügen. Für sogenannte Kleinspenden genügt ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg, der die Spende als solche ausweist; in Banken liegen in der Regel auch vorgefertigte Überweisungsscheine für Spenden aus. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 gilt übrigens eine neue Höchstgrenze für Kleinspenden: Die Summe wurde von 100,- Euro auf 200,- Euro angehoben.
Zur Vereinfachung des Steuerabzugs wurde eine Pauschale für Sonderausgaben festgelegt. 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Ehepaare können ohne weiteren Nachweis bei der Steuer für die üblichen Sonderausgaben angerechnet werden. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird ist jeder weitere Cent in den Sonderausgaben mit entsprechenden Belegen nachzuweisen. Die getätigten Geld- und Sachspenden sind auf dem Steuerhauptformular in den Zeilen 80 und 81 als Sonderausgaben zu deklarieren.
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