Niedrigere Honorare für Steuerberater sind vereinbar 

Das deutsche Steuerrecht ist sehr kompliziert. Als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler kommt man an den Dienstleistungen eines Steuerberaters in der Regel nicht vorbei. Das Honorar für den Steuerberater wird seit 1982 durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt.

Gegenstandswert ist maßgeblich
Als Basis zur Berechnung der Gebühr dient der Gegenstandswert. In der Regel ist er abhängig von Umsatz oder Einnahmen des Mandanten. So ist der Gegenstandswert zum Beispiel für einen Jahresabschluss der Mittelwert aus Jahresumsatz (oder Aufwand, falls dieser höher ist) und korrigierter Bilanzsumme. Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung ist der Gegenstandswert die Summe der Betriebseinnahmen oder Ausgaben, je nachdem was höher ist.

Gebühren nach Hebesatz
Auf den ermittelten Gegenstandswert wird ein Hebesatz angewendet, für den Ober- und Untergrenzen in der StBVV festgelegt sind. Im Normalfall wird der Steuerberater einen mittleren Satz anwenden. Wird der Höchstsatz ausgereizt, sollte dahinter auch ein ungewöhnlicher großer Aufwand stecken.

Grenzen aufgehoben
Am 17. Juni 2016 verabschiedete der Bundesrat Reform der StBVV. Danach kann nun zwischen Steuerberater und Mandant eine höhere oder niedrigere Gebühr als die in der Verordnung festgelegte vereinbart werden. Eine solche Abweichung muss vorher schriftlich vereinbart werden, bedarf aber keines expliziten Vertrages oder einer Unterschrift. Eine E-Mail mit der Vereinbarung und ein OK als Antwort sind ausreichend. 
Eine niedrigere Gebühr darf nur bei außergerichtlichen Angelegenheiten berechnet werden. Bei Verfahren vor einem Finanzgericht dürfen nur höhere Gebühren als die gesetzlichen angesetzt werden. Weiterhin verboten ist eine unentgeltliche Steuerberatung.

Abrechnung nach Zeitaufwand
Bestimmte Tätigkeiten kann der Steuerberater auch nach angefallenem zeitlichen Aufwand abrechnen. Das muss allerdings vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen sein. In Ausnahmefällen auch dann, wenn der Gegenstandswert nicht geschätzt werden kann.

Pauschalvergütungen für laufende Tätigkeiten
Zur Vereinfachung der Abrechnung können Pauschalvergütungen vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung muss die zu abzurechnenden Leistungen genau festhalten und für mindestens ein Jahr gelten. Diese Regelung wird häufig bei der monatlich durchzuführenden Finanzbuchhaltung angewendet.

 

 

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