Hartz IV- die Regelungen im Überblick
Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld I
Nach Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I erhalten Sie Arbeitslosengeld II, sofern Sie bedürftig sind. Der Übergang kann durch einen Zuschlag abgefedert werden, der für maximal zwei Jahre gewährt wird.
Sie erhalten den befristeten Zuschlag, wenn
• seit Ihrem letzten Bezug von Arbeitslosengeld nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind und
• das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld zuzüglich gegebenenfalls erhaltenem Wohngeld höher war als das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, das Sie und die mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Menschen unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen jetzt erhalten.
Der monatliche Zuschlag beträgt im ersten Jahr zwei Drittel der genannten Differenz und wird im zweiten Jahr halbiert. Der errechnete Zuschlag unterliegt Höchstgrenzen. Diese betragen im ersten Jahr für
• Alleinstehende höchstens 160 Euro,
• Nicht getrennt lebende (Ehe-)Partner insgesamt höchstens 320 Euro,
• Minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen leben, höchstens 60 Euro pro Kind.
Bei diesem Rechner wird von den Höchstsätzen ausgegangen.