Hartz IV- die Regelungen im Überblick
Zuschläge zum Regelsatz bei erhöhtem Bedarf
In bestimmten Fällen besteht zusätzlich zum Regelsatz Anspruch auf "Leistungen für Mehrbedarfe":
• | werdende Mütter erhalten einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag von 17% des Regelsatzes |
• | Behinderte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 35% des Regelsatzes |
• | außerdem wird ein Mehrbedarfzuschlag für kostenaufwendige medizinische Ernährung gewährt |
• | Alleinerziehende bekommen einen monatlichen Mehrbedarfszuschlag von 36% des Regelsatzes |
• | ein Kinderzuschlag wird längstens 36 Monate lang von bis zu 140 Euro je Monat und Kind bei Bedarf gewährt |
• | für Wohnung und Heizung werden ebenfalls Zuschüsse gezahlt |
• | die zu zahlenden Beiträge zur Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung werden ebenfalls übernommen |