Hartz IV- die Regelungen im Überblick
Höhe des Arbeitslosengeldes II: Regelsätze
Der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II liegt monatlich bei 359 Euro (Stand: Juli 2009). Dies wird verstanden als abschließende Abdeckung des allgemeinen Bedarfs, über die hinaus nur in gesetzlich geregelten Sonderfällen Geld gezahlt wird. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden je nach Ihrer Wohnsituation zusätzlich berechnet und übernommen. Die Stromrechnung muss aber aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, die Teil der Bedarfsgemeinschaft sind, erhalten jeweils 60% des Regelsatzes.
Für Kinder ab dem siebenten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die Teil der Bedarfsgemeinschaft sind, werden 70 % des Regelsatzes gewährt.
Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die Teil der Bedarfsgemeinschaft sind, erhalten jeweils 80% des Regelsatzes.
Partner ab Beginn des 18. Lebensjahres, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten jeweils 90% des Regelsatzes. Die Regelleistung wird jedes Jahr zum 1. Juli entsprechend der Rentenanpassung erhöht.
Das ALG II ist eine Leistung, die sich daran orientiert, wie "hilfebedürftig" jemand ist, um über die Runden zu kommen. Mindestens alle sechs Monate werden die Anspruchsvoraussetzungen überprüft.
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