Hartz IV- die Regelungen im Überblick
Anspruchsberechtigte für Arbeitslosengeld II
Alle Erwerbsfähigen zwischen 15 und 65 Jahren, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, erhalten, soweit sie bedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben, Arbeitslosengeld II. Erwerbsfähig ist, wer mindestens drei Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie vorübergehend keiner Erwerbsarbeit nachgehen können, weil Sie sich z.B. um Kinder kümmern oder Angehörige pflegen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II gilt dann, wenn Sie innerhalb der nächsten 6 Monate eine Erwerbstätigkeit aufnehmen könnten.
Als bedürftig gelten Sie, wenn Sie weder aus Einkommen und Vermögen noch durch Einsatz ihrer Arbeitskraft Ihren Lebensunterhalt sichern können.
Wenn Sie nicht erwerbsfähig und bedürftig sind, erhalten Sie Sozialgeld - auch, wenn Ihr/e Ehepartner/in oder Partner/in in eheähnlicher Gemeinschaft ALG II erhält. Das Gleiche gilt für minderjährige Kinder im Haushalt - soweit sie bedürftig sind - und im Haushalt lebende Eltern(teile) von unverheirateten minderjährigen Leistungsbeziehern. Die Höhe des Sozialgeldes orientiert sich an den Sätzen für das Arbeitslosengeld II ohne Zuschläge.