Alles, was Sie über das Bildungspaket wissen müssen in Kurzform - als Fragen und Antworten:
1. Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen?
- Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
- Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
2. Welche Bildungs- und Teilhabeleistungen sind im Bildungspaket enthalten?
- Zum Bildungspaket gehören: Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen.
- Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Flötengruppe.
- Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden. Die Kosten für mehrtägige Ausflüge werden wie bisher erstattet.
- Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen
- Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe II) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
3. Wieviel Geld steht dem einzelnen Kind aus dem Bildungspaket zu?
- 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr
- 10 Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit
- einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung. Der Eigenanteil der Familien liegt bei einem Euro täglich.
- Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita.
- Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren.
- Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
4. Wie wird das Bildungspaket vor Ort umgesetzt? Wer ist Ansprechpartner für die Familien?
- Für Arbeitslosengeld II und Sozialgeldbezieher setzen die Kommunen das Bildungspaket im Jobcenter um. In diesen Fällen erhalten Familien alle Leistungen des Bildungspakets aus einer Hand.
- Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kommune (z.B. Rathaus oder Bürgeramt) nennt diesen Familien den zuständigen Ansprechpartner für das Bildungspaket. Die Leistungen des Bildungspakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.
5. Worauf müssen die Familien achten?
- Die Wege führen in der Regel zur Kommune im Jobcenter. Wer Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket hat, kann sich dort informieren, beraten lassen und die Leistungen beantragen.
- Wer für sein Kind Zuschüsse zur Lernförderung, beispielsweise Nachhilfe, beantragen will, muss sich vorher an die Schule wenden. Nur die Lehrer können bescheinigen, dass Lernziele anders nicht erreicht werden oder die Versetzung gefährdet ist.
6. Wie funktioniert die Abrechnung der Leistungen bzw. Kostenerstattung?
- Für die Leistungsabrechnung und Kostenerstattung gibt es unterschiedliche Varianten. Die Kommunen bestimmen vor Ort das Verfahren und informieren Bürgerinnen und Bürger sowie Anbieter über das Prozedere.
7. Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich beteiligen möchten?
- Ob Vereine, Jugendgruppen oder Nachhilfelehrer: Wer beim Bildungspaket mitmachen möchte, sollte sich zuerst an die Kommune wenden. Sie informiert.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales