Gold und Steuern 

In Deutschland zahlt wohl kein Verbraucher mehr mit Gold. Das Edelmetall hat für viele seinen Zauber jedoch nicht verloren. Oft dient es als Geldanlage. Banktip erklärt, ob Anleger auf ihr Gold Steuern zahlen müssen.

Piratenschätze und nationale Goldreserven: Das Edelmetall spielt sowohl in Kinderträumen als auch in der Geldpolitik der Länder eine wichtige Rolle. Aber es ist auch als Geldanlage für Verbraucher vertreten. Wie sieht es hier mit den Steuern aus?

Mehrwertsteuer

Der Kauf von Anlagegold ist mehrwertsteuerfrei. Das gilt zum Beispiel bei Goldmünzen, die Zahlungsmittel sind oder waren, nach 1800 geprägt wurden und einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen. Außerdem darf ihr Preis den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigen.

Ein Beispiel ist der Krügerrand. Die afrikanische Anlagemünze besteht aus Gold und ist in der Theorie ein gesetzliches Zahlungsmittel in Südafrika. Als Bargeld wird sie allerdings nicht genutzt. Der Wert des Krügerrands ist nicht wie bei den üblichen Zahlungsmitteln aufgedruckt. Er wird täglich über den Goldwert neu festgelegt.

Neben den Goldmünzen gelten auch Goldbarren und Goldplättchen als Anlagegold. Wichtig ist, dass der Feingehalt mindestens 995 Tausendstel beträgt und das Gewicht von den Goldmärkten akzeptiert wird.

Anders sieht es aus bei Goldschmuck, Goldmedaillen und historischen Goldmünzen, deren Wert über die Seltenheit ermittelt wird. Hier fällt beim Kauf die Mehrwertsteuer an. Laut dem Bundesverband deutscher Banken hängt die Höhe des Steuersatzes bei historischen Goldmünzen von deren Preis ab. Ist dieser höher als der 2,5-fache Goldwert, so zahlen die Käufer den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Ist dies nicht der Fall, fällt die volle Mehrwertsteuer an.

Einkommensteuer

Wer sein Geld in Gold investiert, will dieses Gold nicht immer behalten. Doch beim Verkauf der Goldmünzen und Goldbaren können Steuern anfallen. Hier geht es vor allem um die sogenannte Spekulationsfrist.

Bei der Spekulationsfrist handelt es sich um die Frist, die zwischen Kauf und Verkauf einer Anlage liegen muss, damit diese steuerfrei bleibt. Laut dem Bundesverband deutscher Banken beträgt diese bei Anlagegold ein Jahr.

Wenn ein Anleger sein Gold vor dem Ablauf dieser Frist verkauft, muss er den erzielten Gewinn versteuern. Dabei gilt sein Einkommensteuersatz. Wichtig hier: Verbraucher sollten Rechnungen und andere Unterlagen zum Kauf und Verkauf des Goldes behalten. So kann die Einhaltung der Spekulationsfrist nachgewiesen werden. Wenn der Gewinn beim Verkauf des Goldes innerhalb der Spekulationsfrist unter 600 Euro liegt, bleibt auch dieser steuerfrei.

Die Abgeltungssteuer fällt bei Gold nicht an. Dieser steuerliche Vorteil gilt nur bei physischem Anlagegold. Bei Papiergold, wie zum Beispiel Goldaktien oder Goldzertifikaten, muss der Anleger die Abgeltungssteuer zahlen.

Gold übt auf viele Menschen eine starke Anziehungskraft aus. Doch wer sein Geld in Gold investiert, sollte nicht nur an steuerliche Vorteile denken. Auch der Wert von Gold schwankt. Außerdem müssen die Anleger ihr Gold sicher unterbringen. Es wie ein Pirat auf einer Insel zu vergraben, reicht hier kaum.

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