Änderungen bei Hartz IV und Ich-AG 


Änderungen bei Hartz IV zum 1. Juli 2006

Über die Änderungen bei den Mini-Jobs hinaus gibt es beim Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, einige Anpassungen.

Die wohl wichtigste ist die Anhebung des Regelsatzes für Hartz-IV-Empfänger in den neuen Bundesländern. Ab dem 1. Juli wird es nur noch einen bundeseinheitlichen Regelsatz geben. Bislang erhielten Antragsteller in den neuen Bundesländern 331,- Euro als Regelsatz, während Antragsteller in den alten Bundesländern 345,- Euro zustanden. Ab dem 1. Juli 2006 gilt nun ein bundeseinheitlicher Regelsatz von 345,- Euro.

Wer maximal 25 Jahre alt und noch nicht verheiratet ist und darüber hinaus noch bei den Eltern wohnt, bekommt nur noch einen reduzierten Regelsatz zuerkannt. Dieser beläuft sich auf 80 Prozent des normalen Regelsatzes ( 276,- Euro). In dieser Konstellation bilden Eltern und Kinder ab sofort eine Bedarfsgemeinschaft mit gegenseitiger Einstandspflicht. Diese Maßnahme begründet der Gesetzgeber damit, dass Kinder durch die gemeinsame Haushaltsführung mit ihren Eltern geringere Kosten hätten.

Bereits seit 1.4.2006 gilt, dass Unterkunftskosten für unter 25-jährige, die ohne Zustimmung des Job-Centers aus der elterlichen Wohnung ausgezogen sind, nicht mehr übernommen werden. Die Kürzung des Regelsatzes auf 80 Prozent gilt auch in diesem Fall. In Härtefällen ist das Job-Center jedoch zur Zustimmung zum Umzug verpflichtet. Hierunter fallen beispielsweise Umzüge wegen zerrütteten Familienverhältnissen oder weil die Arbeitsmarktsituation einen Umzug erfordert.

Darüber hinaus soll es künftig schärfere Kontrollen geben, mit denen der Missbrauch des ALG II unterbunden werden soll. Dafür soll ein flächendeckender Außendienst eingerichtet werden, der Kontrollen im Haushalt von ALG-II-Empfängern durchführt.

Neu ist auch, dass das Job-Center allen, die drei mal innerhalb eines Jahres eine angebotene Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme ablehnen, das ALG-II komplett streichen kann. Bislang galt dies nur für Personen unter 25 Jahre.

Förderung für "Ich-AG" fällt weg

Die Ich-AG wird es in der bisherigen Form ab dem 1. Juli ebenfalls nicht mehr geben. Wer noch nach dem alten Modell gefördert werden wollte, musste seinen Antrag bis zum 30.06.2006 eingereicht haben.

Bislang erhielt ein Existenzgründer die Förderung für seine Ich-AG in Höhe von 14.400,- Euro verteilt über drei Jahre. Mit dem Geld konnte der Selbständige die Sozialversicherungsbeiträge in der Gründungsphase seines Unternehmens begleichen.

Ab dem 1. Juli 2006 gilt diese Regelung nicht mehr. Die Förderungsmöglichkeit ist dann nicht vollends entfallen, fällt aber weitaus spärlicher aus. Neben seinem Arbeitslosengeld erhält der Existenzgründer eine Pauschale von 300,- Euro im Monat. Diese Leistung darf er neun Monate lang beziehen. Nach Ablauf dieser Zeit prüft die zuständige Arbeitsagentur, ob die Förderung weitere 6 Monate gewährt wird.

Die Förderungshöchstdauer beträgt dann maximal 15 Monate im Gegensatz zu den 36 Monaten der alten Regelung. Darüber hinaus wird die Förderung nur Kurzzeitarbeitslosen gewährt. Hartz-VI-Empfänger, die seit geraumer Zeit arbeitslos sind, erhalten keinen Existenzgründerzuschuss.

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