Nach dem Sechser im Lotto kann der Gewinner nicht nur in Euroscheinen baden. Er muss sich auch Gedanken über die zukünftige Versteuerung des Geldes machen.
Lotteriegewinne gehören nicht zu den Einkommensarten, die im § 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) genannt werden. Damit gehören sie zu den nicht steuerbaren Einnahmen. Ein Gewinn ist außerdem kein Geschenk, damit fällt er nicht unter die Schenkungssteuer. Das heißt, man muss auf den eigentlichen Gewinn keine Steuern zahlen.
Steuern nur auf Zins und Rendite
Die gilt jedoch nicht für die Gewinne aus dem Gewinn. Damit sind Zinsen, Mieteinahmen von mit dem Gewinn gekauften Immobilien, Rendite aus Aktien und ähnliches gemeint. All diese Einnahmen müssen versteuert werden, wenn die Summe über den Freibetrag hinausgeht.
Tipp: Wer seinen Gewinn auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto anlegt, sollte kontrollieren, ob der Betrag nicht zu hoch ist, um noch einen guten Zinssatz zu erhalten. Oft deckeln Banken die Zinssätze bei hohen Anlagebeträgen. Ist dies der Fall, lohnt es sich unter Umständen, das Geld auf mehreren Konten anzulegen. Außerdem ist das Geld auf jedem einzelnen Konto nur bis zu einer bestimmten Höhe über die staatliche Einlagensicherung und die Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände gesichert. Eine Aufteilung des Geldes sorgt also für einen besseren Schutz. Eine Streuung auf verschiedene Geldanlagen vermindert generell das Risiko, Geld zu verlieren.
Tipp: Wer das Geld auf mehreren Konten anlegt und mehrere Freistellungsaufträge erteilt sollte daran denken, den größten Anteil des Freibetrages auf das Konto mit dem größten Zinsgewinn zu legen. Dabei muss immer darauf geachtet werden, dass die Summe der über die Aufträge freigestellten Beträge nicht höher ist als der gesamte Freibetrag (Ledige: 801 Euro / Verheiratete – zusammen veranlagt: 1.602 Euro).
Wann man Steuern zahlen muss
Nicht jedes Preisgeld bleibt von der Steuerpflicht verschont. Wenn der Gewinn als Ausgleich für eine Leistung gesehen werden kann, im Zusammenhang mit einem Vertrag errungen wurde, oder keine reine Glücksache war, können die Finanzämter zugreifen.
Beispiel: Ist der Gewinn mit einer schauspielerischen Leistung verbunden, kann das Preisgeld als Honorar für diese Leistung gesehen werden.
So erging es zum Beispiel der Gewinnerin der SAT1 Show "Mein großer, dicker, peinlicher Verlobter". Auch die Teilnahme an einer Gewinnshow, bei der der Gewinner das Preisgeld mit seinem Wissen erringt, kann so gewertet werden. Dann fällt das Preisgeld unter Umständen für die Finanzämter unter sonstige Einkünfte und muss versteuert werden.
Finanzamt will Pokergewinne kassieren
Ähnlich sieht es aus, wenn die Tätigkeit, mit der der Gewinn gemacht wurde, als hauptberufliche Tätigkeit gewertet werden kann. Ein Beispiel dafür wären Pokerspieler, die berufsmäßig Karten spielen und so ihren Lebensunterhalt verdienen. Für manche Finanzämter gelten sie als gewerbliche Spieler. Hier verlangen die Ämter dann, dass sie auf ihre Gewinne Steuern zahlen. Eindeutig ist die steuerliche Lage hier allerdings nicht, da Pokern eigentlich zu den Glücksspielen gehört und die Gewinne damit nicht versteuert werden müssen.
Tipp: Wer regelmäßig Gewinne beim Pokern macht, sollte sich rechtzeitig Rat bei einem Steuerberater oder Fachanwalt holen.
Bei Hartz-IV Empfängern ergibt sich neben den Steuern übrigens ein weiteres Problem: Der Gewinn wird bei ihnen auf den Regelsatz angerechnet.