Einkommensteuererklärung 2008: Steuertipps für Berufstätige und Berufseinsteiger 

Einkommensteuererklärung 2008: Die besten Steuertipps für Berufstätige und Berufseinsteiger

Einkommensteuererklärung kann sich auch für Berufseinsteiger lohnen. Für eine Steuererstattung gibt es viele Gründe. So können Ihre Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro liegen, oder Sie haben vielleicht nicht das ganze Jahr über, sondern nur einige Monate gearbeitet. Dann sind das tatsächliche Jahreseinkommen und der Steuersatz niedriger, als beim Lohnsteuerabzug angenommen.

Belege sammeln kann sich auszahlen

Wenn Sie Kosten von der Steuer absetzen wollen, müssen Sie diese nachweisen können. Das geht am einfachsten mit Belegen, aus denen sich ergibt, wie viel Sie wann, wofür und an wen gezahlt haben. Sammeln Sie schon während des Jahres alle Belege für Ihre abziehbaren Kosten. Je detaillierter die Unterlagen für Ihre Steuererklärung, desto eher erkennt das Finanzamt auch Aufwendungen an, für die Sie keinen Beleg vorlegen können.

Kosten für die Stellensuche als Werbungskosten ansetzen

Kosten im Zusammenhang mit der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz sind Werbungskosten. Ansetzen können Sie z. B. Kosten für eigene Stellenanzeigen in Zeitschriften, Zeitungen und im Internet, Zeitungen und Zeitschriften mit Stellenanzeigen, Bewerbungsmappen (inklusive Bewerbungsfotos, Kopien, Porto etc.), Internetgebühren für Online-Stellensuche oder Bewerbungen per E-Mail, Gebühren für Telefongespräche, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Fachbücher über Bewerbungen.

Beteiligen Sie das Finanzamt an Ihren Umzugskosten

Ihre Umzugskosten können Sie als Werbungskosten abziehen, wenn Sie dem Finanzamt nachweisen können, dass der Umzug beruflich veranlasst war. Auch wenn sich die Entfernung zu Ihrer Arbeitsstätte verkürzt, ist Ihr Umzug beruflich veranlasst. Dazu sollten Sie dem Finanzamt mindestens eine Zeitersparnis von einer Stunde täglich belegen können.

Fortbildungs- und Praktikakosten steuerlich geltend machen

Falls Sie im Rahmen Ihrer ersten Berufsausbildung oder Ihrem Erststudium Praktika absolvieren, werden deren Kosten (z. B. Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) bis zu höchstens 4.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben anerkannt. Alle Bildungsmaßnahmen nach dem Abschluss Ihrer ersten Berufsausbildung oder Ihrem Erststudium sind Fortbildungskosten und führen – sofern sie beruflich veranlasst sind – zum unbegrenzten Werbungskostenabzug.

Arbeitnehmersparzulage als Förderung in Anspruch nehmen

Der Staat fördert die Vermögensbildung mit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitnehmersparzulage, die Sie für bestimmte Anlageformen vermögenswirksamer Leistungen erhalten. Die maßgebliche Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen), bis zu der Arbeitnehmersparzulage gewährt wird, liegt für Ledige bei 17.000 Euro. Die Zulage beträgt maximal 72 Euro und wird jährlich vom Finanzamt festgesetzt.

Private Altersvorsorge: Förderung von Riester-Verträgen nutzen

Wenn Sie schon jetzt privat fürs Alter vorsorgen, kann das staatlich gefördert werden. Beispiel „Riester-Verträge“: In diesem Jahr hat die Riester-Förderung die höchste Stufe erreicht. Die Grundzulage beträgt jetzt 154 Euro. Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich Ihre Grundzulage sogar einmalig um 200 Euro. Der Höchstbetrag für den womöglich zum Zuge kommenden zusätzlichen Sonderausgabenabzug liegt bei 2.100 Euro.

Beruflich genutzte Arbeitsmittel steuerlich absetzen

Zu den typischen Arbeitsmitteln gehören Aktentasche, PC, Schreibtisch, Bücherregal, Fachliteratur etc. Wenn das einzelne Arbeitsmittel netto nicht mehr als 410 Euro kostet (Rechnungsbetrag also höchstens 487,90 Euro), können Sie den gesamten Anschaffungspreis (inklusive Umsatzsteuer) sofort und in voller Höhe steuerlich absetzen.

Kosten für Berufskleidung und ihre Reinigung nachweisen

Die Finanzämter erkennen grundsätzlich nur Kosten für typische Berufskleidung als Werbungskosten an. Schon beim Kauf der Berufskleidung sollten Sie sich das Kleidungsstück auf dem Beleg konkret bescheinigen lassen. Auch Kosten für die Pflege und Reinigung Ihrer Berufskleidung sind absetzbar. Die Kosten sollten Sie möglichst anhand der von Verbraucherverbänden oder von einzelnen Herstellern zusammengestellten Werte schätzen.

Mehraufwand für eine doppelte Haushaltsführung absetzen

Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt (am Beschäftigungsort) unterhalten, können Sie die Kosten als Werbungskosten ansetzen. Zu den abziehbaren Mehrkosten für eine doppelte Haushaltsführung zählen z. B. Fahrtkosten für wöchentliche Heimfahrten an den Ort des eigenen Hausstands, Mehrkosten für Verpflegung und etwaige Umzugskosten.

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