Einkommensteuer: Der Steuerbescheid 2008 - Festsetzung der Steuer 

Ende Mai mussten alle, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren, ihre Unterlagen beim Finanzamt eingereicht haben. Nun dürfte bei der Mehrzahl der Steuererklärer der Steuerbescheid entweder schon eingetroffen sein oder aber in Kürze eintreffen.

Viele Steuerbescheide falsch

Schild FinanzamtDer Steuerbescheid sollte genau geprüft werden. Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Um den Steuerbescheid prüfen zu können, muss man ihn aber erst mal verstehen. Trotz vieler Vereinfachungen in den letzten Jahren haben viele Empfänger des Steuerbescheids damit noch immer ihre Probleme.

Eine wichtige Information verbirgt sich gleich ganz oben rechts auf dem Steuerbescheid, nämlich das Datum des Erlasses. Das ist wichtig für die Berechnung der Einspruchsfrist. Nach der Anschrift des Empfängers beginnt der eigentliche Steuerbescheid.

Der Abschnitt "Festsetzung" im Steuerbescheid

Im Abschnitt "Festsetzung" finden sich die wichtigsten Angaben des Bescheides. Den Anfang macht der Hinweis auf eine etwaige Vorläufigkeit des Steuerbescheides. Ein vorläufiger Bescheid ist insofern von Vorteil, dass der Steuerzahler von späteren Urteilen, in denen die offenen Rechtsfragen geklärt werden, automatisch profitiert, ohne dass ein Einspruch eingelegt werden muss. Der Steuerbescheid 2008 wird unter anderem wegen folgenden ungeklärten Rechtsfragen nur vorläufig erlassen:

  • die beschränkte Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
  • Werbungskostenpauschale für Bundestagsmitglieder
  • Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten bei den Sonderausgaben
  • die Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG
  • die Höhe des Grundfreibetrages
  • die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers


Nach dem Vorläufigkeitsvermerk wird in einer Tabelle auf der rechten Seite die tatsächlich fällige Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag aufgelistet. Unter den Angaben zur festgesetzten Steuer steht, wie viel Lohnsteuer bzw. Solidaritätszuschlag schon vom Lohn gezahlt wurden. Zur Ermittlung der Erstattung bzw. der Nachzahlung wird dann einfach die gezahlte Steuer von der tatsächlich festgesetzten Steuer abgezogen. Was dann als Ergebnis am Ende dieser Tabelle auf der rechten Seite des Steuerbescheides übrig bleibt, ist der Betrag, der erstattet wird oder der noch zu zahlen ist. Durch Formulierungen wie "verbleibende Steuer" oder ähnliches sollte man sich nicht verunsichern lassen. Wenn das Ergebnis als negative Zahl (bspw.: -233,00 Euro) dargestellt wird, handelt es sich um eine Steuererstattung.

Auf richtige Bankverbindung achten

Muster Steuerbescheid 2008Unter diesen Angaben ist eine Aufforderung zur Zahlung (bei Nachzahlung) oder eine Erläuterung der Erstattungsmodalitäten zu finden.
Wichtig: Hier sollte man ganz genau auf die Bankverbindung achten, die dort angegeben ist. Denn dahin überweist das Finanzamt die Steuererstattung automatisch. Die Daten stammen übrigens aus der Steuererklärung.

Wer Beiträge in einen zertifizierten Vertrag zur Altersvorsorge (Riester-Rente) geleistet hat und diese bei der Steuererklärung angegeben hat, findet nach dem Abschnitt "Festsetzung" einen Abschnitt zur gesonderten Feststellung nach § 10a Abs. 4 EStG. Hier wird dem Steuerzahler ausgewiesen, wie viel er durch seine Altersvorsorgebeiträge an Steuern gespart hat.

Der Abschnitt "Besteuerungsgrundlagen" im Steuerbescheid

Nach der Festsetzung folgt ein Abschnitt, der insbesondere bei Abweichungen des Bescheides vom selbst ausgerechneten Ergebnis interessant ist. Bei den Besteuerungsgrundlagen führt das Finanzamt aus, wie es auf die festgesetzte Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag gekommen ist.

Zuerst wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt. Hierzu werden vom in der Steuererklärung angegebenen Einkommen die Werbungskosten abgezogen. Wenn neben dem Arbeitslohn noch andere Einkünfte erzielt wurden, so werden diese samt Werbungskostenabzug auch hier aufgelistet. Gerade bei den Werbungskosten sollten sich alle Angaben wieder finden, die man in der Steuererklärung dazu gemacht hat. Die Angaben bei den Fahrtkosten sollten besonders genau betrachtet werden.

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