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Riester-Rente |
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Wollen Sie die staatliche Unterstützung an Ihrer Altersvorsorge nutzen, sollten Sie kurzfristig den Abschluss eines Vertrages prüfen. Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, sollte von 2004 an über die Anpassung des Höchstbetrages auf maximal 1.050 Euro nachdenken.
Weitere Informationen:
Kein Verlustrisiko: Aktienfonds bei Riester-Verträgen
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Renten- und Lebensversicherungen |
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Wer jetzt noch einen Vertrag abschließt, sichert sich den Garantiezins von 3,25 Prozent, der ab dem 01. Januar 2004 auf 2,75 Prozent gesenkt wird. Sparer, die ab dem 01. Januar 2005 eine Kapital bildende Lebensversicherung abschließen, müssen die Erträge nach Ablauf der Laufzeit versteuern. Die bislang geltende Steuerfreiheit der Anlage nach der Zwölfjahresfrist wird ab dem Jahr 2005 aufgehoben. Wer sich die Steuerfreiheit sichern will, hat also nur noch begrenzte Zeit.
Weitere Informationen:
Steuerfreiheit der Kapitallebensversicherung wird begraben
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Freistellungsauftrag |
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Bei Kreditinstituten, die Anfang 2004 für 2003 alle Zinsen gutschreiben, kann jetzt noch ein Freistellungsauftrag für dieses Jahr eingereicht werden. Sparer sollten prüfen, ob ihr Freistellungsauftrag für die 30-prozentige Zinsabschlagsteuer für das laufende Jahr noch ausreicht. Für die optimale Höhe des Freistellungsauftrages gilt die Faustformel: Voraussichtliches Guthaben am Jahresende x Zinssatz. Bei Bausparern beträgt der maximale Freibetrag 3202 Euro für Verheiratete und 1601 Euro für Ledige. Bausparer, die im laufenden oder im Vorjahr (2002) einen Antrag auf Wohnungsbauprämie gestellt haben, sind mit ihren Bausparzinsen auch ohne Freistellungsauftrag von der Zinsabschlagsteuer befreit.
(Dezember 2003)