Für diese Autos gilt eine befristete Steuerbefreiung 

Befristete Steuerbefreiung

Für Neuwagen, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen wurden, gelten befristete Steuerbefreiungen. Die Dauer der Befreiung liegt zwischen ein und zwei Jahren und hängt davon ab, welche Abgasnorm erfüllt wird. Geplant ist, dass auch für diese Autos ab 2013 die CO2-Steuer gelten soll.

Wer bis 30. Juni 2009 einen Euro-4-Neuwagen angemeldet hat, bleibt ein Jahr steuerfrei. Bei Neuwagen mit Euro-5 und Euro-6-Abgasnorm gilt die Befreiung bis zum 31. Dezember 2010.

Nach Ablauf der Steuerbefreiung prüft das Finanzamt zwei Jahre lang, ob die gewohnte Kfz-Steuer oder die neue CO2-Steuer günstiger ist, und versteuert den Wagen entsprechend. Nach diesen zwei Jahren gilt die neue Steuer.

Diesel-Pkws sind Ausnahme

Diesel-Pkws mit der Euro-Norm 6, die im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zugelassen werden, erhalten ab 2011 für zwei Jahre eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro. Die emissionsbezogene Schlüsselnummer nach Euro 6 muss bereits ab dem Tag der Erstzulassung in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sein.

Die jeweilige Steuerbefreiung kommt dem Halter zugute, auf den der Pkw am 1. Januar 2011 zugelassen ist. Wechselt ein Auto ab dem 1. Januar 2011 den Besitzer, so geht die befristete Steuerbefreiung auf den neuen Halter über. Die Steuerbefreiung endet je nach Erstzulassung spätestens am 31. Dezember 2013.

Am Ende der Frist: Günstigerprüfung durch Finanzamt

Nach Ablauf der jeweiligen Steuerbefreiungen prüft das zuständige Finanzamt, ob die bis Ende Juni 2009 geltende Kfz-Steuer oder die neue CO2-Steuer für den Fahrzeughalter günstiger ist. Das Fahrzeug wird dann mit der jeweils geringeren Kfz-Steuer besteuert.

Für Altautos, die bis zum 4. November 2008 zugelassen wurden, gilt eine Übergangslösung bis Ende 2012. Für sie gilt bis zu diesem Datum die bisherige Kfz-Steuer. Erst ab 2013 werden auch sie in die Neuregelung der (CO2-basierten) Kfz-Steuer einbezogen.

Fazit

Fachleute wie Andreas Hölzel vom Autoclub Europa e.V. (ACE) weisen darauf hin, dass Fahrzeughalter die für sie geltende Kfz-Steuer nach einer solch erfolgten Günstigerprüfung durch das Finanzamt nachrechnen und vergleichen sollten. Das gilt natürlich auch für Neuwagenkäufe.

Besonders Sprit sparende und schadstoffarme Fahrzeuge profitieren von der Neuregelung der Kfz-Steuer. Das größte Einsparpotenzial haben laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e.V. (ADAC) Klein- oder Mittelklassewagen mit Dieselantrieb.

Alle Autos, die weniger als 120 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, zahlen keine CO2-Steuer. Diese Fahrzeuge werden ausschließlich über den – kleinen – Hubraum zur Kfz-Steuer herangezogen.

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