Auf welche Kapitalerträge wird die Abgeltungssteuer angewendet?
Die Abgeltungssteuer wird auf alle laufenden Zinseinnahmen erhoben, auf die bereits heute Kapitalertragsteuer zu zahlen ist. Neu ist, dass auch die Veräußerungsgewinne aus Verkäufen von Kapitalanlagen (Aktien, Fonds etc.) unter die Abgeltungssteuer fallen. Hierzu zählen sowohl Gewinne aus Wertpapierverkäufen als auch Dividendenzahlungen. Wie lange die Wertpapiere im Besitz des Sparers sind, spielt für die Frage nach der Besteuerung keine Rolle mehr. Sie werden unabhängig von einer Spekulationsfrist voll steuerpflichtig. Darüber hinaus gibt es ab 2009 auch kein Halbeinkünfteverfahren mehr. Danach war bei Kursgewinnen und Dividenden nur die Hälfte des Betrages zu versteuern, wenn die Erträge innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr anfielen.
Aus Steuersicht keine Zertifikate mehr kaufen
Bei sogenannten Spekulationsinstrumenten (z.B. Zertifikate) schlägt die Abgeltungssteuer übrigens schon vor 2009 zu. Nur für Anlagen dieser Art, die vor dem 15.03.2007 getätigt wurden, kann die alte Regel mit der einjährigen Spekulationsfrist und der anschließenden Steuerfreiheit noch unbegrenzt in Anspruch genommen werden. Der Gewinn aus Spekulationsinstrumenten, die ab dem 15.03.2007 gekauft wurden, kann nur dann steuerfrei behalten werden, wenn die Anlage bis zum 30.06.2009 verkauft wird. Jedoch müssen zwischen Kauf und Verkauf mindestens 12 Monate liegen. Deshalb hätte man solche Spekulationsinstrumente aus steuerlicher Sicht bereits vor dem 30.06.2008 kaufen müssen.
Lebensversicherungen sind abgeltungssteuerfrei
Lebensversicherungen sind übrigens von der Abgeltungssteuer generell nicht betroffen. Für andere Altersvorsorgeprodukte wie Riester- oder Rürup-Rente gilt das ebenso. Eine Ausnahme kann sich bei Lebensversicherungen dann ergeben, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt oder verkauft wird. Der so erwirtschaftete Ertrag kann dann steuerpflichtig sein.
Wer überweist die Steuer?
Die Abgeltungssteuer wird von der Bank einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Der Solidaritätszuschlag, der ebenfalls auf die Kapitalerträge erhoben wird, wird auch gleich von den Banken abgeführt. Kirchensteuer muss auf die Zinseinnahmen ebenfalls gezahlt werden. Wer seiner Bank gegenüber die Kirchensteuerpflicht nicht anzeigt, muss seine Zinseinnahmen noch mal in der Lohnsteuererklärung angeben. Für Anlagen im Ausland wird dagegen keine Abgeltungssteuer fällig. Dies gilt allerdings nur bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem das Geld im Ausland verbleibt. Zu beachten ist, dass sich das Konto oder Depot im Ausland befinden muss. Bei einer ausländischen Geldanlage, die in einem deutschen Depot verwaltet wird, schlägt der Fiskus zu.
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