Tipps zur Abgeltungssteuer
Zu allererst ist festzuhalten: Wenn Sie keine Wertpapiere besitzen und Ihre Zinseinkünfte insgesamt nicht über 801,- Euro liegen, ändert sich für Sie überhaupt nichts. Durch den Freibetrag bekommen Sie alle Erträge steuerfrei.
Wer höhere Einnahmen als 801,- Euro erwartet, fährt mit der Abgeltungssteuer unter Umständen günstiger. Für Aktionäre ist die Abgeltungssteuer jedoch kein Grund zum Jubeln. Sie werden zusätzlich zur Kasse gebeten. Um Vorteile zu nutzen und Nachteile zu vermeinde, deshalb hier unsere Tipps zur Abgeltungssteuer:
- Zinserträge gezielt in das Jahr 2009 verlagern
Dies ist zum Beispiel mit Festgeldanlagen möglich. Die Zinsen werden dort erst am Ende der Laufzeit gutgeschrieben. Bei Tagesgeldkonten erfolgt die Zinsgutschrift spätestens mit Ablauf des Jahres 2008, also noch vor der Abgeltungssteuer. Schlechte Zinsen sollten aber für einen marginalen Steuervorteil nicht in Kauf genommen werden. Die Grenze, bis zu der steuerbegünstigte Angebote mit schlechterer Rendite die nicht steuerbegünstigten Angebote ausstechen, liegt etwa bei 0,5 Prozent. - Aktienkäufe noch in diesem Jahr tätigen
Werden Aktien noch bis zum 31.12.2008 gekauft, können die Kursgewinne im Verkaufsfall nach einem Jahr steuerfrei kassiert werden. Vor dem Kauf von Wertpapieren sollte allerdings darauf geachtet werden, dass diese Regelung nicht für alle Anlageinstrumente gilt. Bei Zertifikaten ist der Zug nämlich bereits schon abgefahren. Es können nur noch Zertifikate, die bis zum 30.06.2008 gekauft wurden, nach exakt einem Jahr steuerfrei versilbert werden. Bei späteren Verkäufen unterfallen die Gewinne der Abgeltungssteuer. - Zweites Depot anlegen
Um bei den Aktien und den Fonds nicht den Überblick zu verlieren, lohnt es sich, ein zweites Wertpapierdepot anzulegen. Dann sind Investments vor und ab 2009 sauber getrennt und die Posten aus dem Depot vor 2009 können nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei verkauft werden. Bei vielen Onlinebrokern können Sie ein kostenloses Depot eröffnen. - Verlustbringer verkaufen
Schlummert in Ihrem Depot ein Wertpapier, dessen Erwerb noch kein Jahr her ist, könnte es sich lohnen, das Papier noch in 2008 auch mit Verlust zu verkaufen. Das so entstandene Minus kann nämlich noch bis 2013 mit Gewinnen aus allen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Ab dem nächsten Jahr können Aktienverluste nur noch mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Gewinne aus Fonds, Immobilienverkäufen oder Dividenden können ab 2009 nicht mehr mit Spekulationsverlusten verrechnet werden.
(Stand: Dezember 2008)