Der Ehevertrag 

Der Ehevertrag

Ein Ehevertrag gilt als unromantisch. Doch in vielen Fällen ist er durchaus vernünftig. Wenn die Ehe scheitert, dann schützt der Ehevertrag vor finanziellem Schaden. Außerdem vereinfacht er das Scheidungsverfahren, das dadurch sogar kostengünstiger ausfallen kann.

Bis dass der Tod euch scheidet? Diese Formel verwendet der Standesbeamte heute nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Eheleute. Sogar die Eheschließung ist also in der Realität angekommen. Laut Statistik wird jede dritte Ehe geschieden. Vertragliche Regelungen für die Vermögensverhältnisse vereinbart jedoch nur jedes zehnte Ehepaar. Die Mehrheit verlässt sich auf das Gesetz.

Ohne Ehevertrag Zugewinngemeinschaft

Ohne Ehevertrag treten die Eheleute mit der Hochzeit in die "Zugewinngemeinschaft" ein. Alle Werte, die das Ehepaar während der Ehe angehäuft hat, werden bei Scheidung aufgeteilt. Das gilt auch dann, wenn die Ehepartner ihr Hab und Gut grundsätzlich getrennt verwalten. Dennoch macht das Gericht beim Scheidungstermin Kassensturz für alle Finanzwerte, die während der Ehe zu den Vermögen der Eheleute hinzugekommen sind, Fifity-fifty.

Der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn wird an dem darüber hinausgehenden Vermögenszuwachs seines Partners zur Hälfte beteiligt. "Unter dem Vermögen versteht das Gesetz nicht nur die Summe aller positiven, sondern auch negativen Vermögenswerte wie Schulden", erläutert Friedrich-Wilhelm Klempt von der Postbank. "Wer zu Beginn der Ehe 5.000 Euro Schulden hat und zum Zeitpunkt der Scheidung 2.000 Euro Guthaben, hat einen Zugewinn von 7.000 Euro."

Kann einer der beiden Ehepartner nicht mit Geld umgehen, dann muss der andere Partner mit dafür einstehen. Wer bei der Scheidung nicht teilen will, wer also von der Zugewinngemeinschaft abweichen will, der muss einen Ehevertrag abschließen.

Tipp: Einen Ehevertrag müssen die Eheleute nicht zwingend vor der Ehe abschließen. Sie können ihn auch während der Ehe jederzeit abschließen.

Ehevertrag für Selbstständige und Freiberufler

Ein Ehevertrag kann geradezu notwendig werden: für Freiberufler und Selbstständige beispielsweise. Denn auch alle in der Ehe angeschafften Arbeitsgeräte oder Produktionsmittel gehen sonst in die Zugewinngemeinschaft ein. Scheitert die Ehe kann das den Geschäftsbetrieb ernsthaft gefährden. Der selbstständige Ehepartner muss dem anderen Partner auch die Hälfte der erworbenen Betriebsmittel abgeben oder ihm diese ersetzen. Das kann im schlimmsten Fall in den Konkurs führen.

Tipp: Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer kann sich der Verzicht auf einen Ehevertrag bitter rächen. Sie sollten in jedem Fall mit einem Anwalt über einen Ehevertrag sprechen.

Beispiele für Regelungen in einem Ehevertrag

In einem Ehevertrag können die Eheleute individuelle Vereinbarungen treffen. Generell sind folgende Regelungsbereiche in Eheverträgen üblich:

Güterstand: Der Ehevertrag kann Ausnahmen von der Zugewinngemeinschaft bestimmen. Er kann die Zugewinngemeinschaft abändern. Die bekannteste Regelung dürfte die Gütertrennung sein. Damit bleiben alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte nach mein und dein getrennt. Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt. Der Ehevertrag kann auch eine Gütergemeinschaft vorsehen. Haben die Ehepartner in ihrem Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbart, dann bleiben alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte im gemeinschaftlichen Besitz der Eheleute – auch nach einer Scheidung. So können sich die Eheleute beispielsweise nach der Scheidung in Ruhe über das Besitzrecht an einem gemeinsamen Haus einigen.

Altersvorsorge: Ohne Ehevertrag sieht das Gesetz im Fall einer Scheidung einen sogenannten Versorgungsausgleich vor. Dabei verteilt das Gericht alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften unter den Ehepartnern. Auch hier kann der Ehevertrag schon im Vorfeld ein Abweichen vom üblichen Versorgungsausgleich vorsehen.

Unterhalt: Der Ehevertrag kann für den Fall der Scheidung schon im Vorfeld festlegen, dass einer der beiden Ehepartner unterhaltsberechtigt ist. Das kann sich anbieten, wenn sich ein Partner voraussichtlich auf Dauer nicht selbst versorgen kann. Sei es durch Krankheit oder durch ein langes Aussetzen vom Beruf. In einem solchen Fall kann ein Ehevertrag absichern und Sicherheit vermitteln. Er kann aber auch dem besser verdienenden anderen Partner Sicherheit bieten. So können die Ehepartner einen Höchstbetrag für den Unterhalt festlegen.

Einschränkungen für den Ehevertrag

Bei aller Freiheit in der Gestaltung des Vertrags müssen die Ehepartner jedoch beachten: Kein Partner darf durch den Ehevertrag unzumutbar belastet werden. Auch sogenannte "sittenwidrige" Bestimmungen im Ehevertrag verbietet der Gesetzgeber. Droht einem Partner nach der Scheidung Hartz IV, dann wird sich das Scheidungsgericht über den Ehevertrag hinwegsetzen.

Tipp: Im Ehevertrag können Ehepartner auch imaterielle Vereinbarungen treffen. Sie können beispielsweise Sorgerecht und Besuchsrecht für gemeinsame Kinder im Vorfeld klären.

Der Weg zum Ehevertrag führt über den Notar 

Im Scheidungsfall vereinfacht der Ehevertrag das Scheidungsverfahren. Da der Vertrag vieles fixiert, kürzt er das gerichtliche Ehescheidungsverfahren ab. Das Verfahren kann dadurch sogar kostengünstiger verlaufen als ohne Ehevertrag. Dafür muss der Ehevertrag allen rechtlichen Bestimmungen genügen. Die Eheleute sollten keinen Ehevertrag ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt aufsetzen. Im Idealfall lassen sich beide Ehepartner getrennt voneinander rechtlich beraten.

Ohnehin wird in der Regel ein Notar den Vertrag beurkunden müssen. Finanzielle Regelungen haben keinen Bestand, wenn die Eheleute sie privat vereinbaren. Die Eheleute können den Vertrag also auch gemeinsam mit einem Notar aufsetzen. Über Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und der Versorgung hinaus klärt der Notar auch über die Folgen der Scheidung im Hinblick auf Sorgerecht und Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder auf und erarbeitet Regelungsmöglichkeiten.

Der Ehevertrag: Fazit

Eines wird man dem Ehevertrag nicht nachsagen können: Dass er ein Akt der Romantik sei. Der Ehevertrag regelt im Vorfeld einen Fall, den sich beide Ehepartner zunächst nicht wünschen: die Scheidung. Dennoch bietet der Ehevertrag einige Vorteile: Im Fall einer Scheidung vereinfacht der Ehevertrag das Scheidungsverfahren.

Eheleute können schon vor der Scheidung die Versorgung und die Verteilung von Vermögenswerten in ihrem Sinn regeln. Freiberufler und Selbstständige sollten über einen Ehevertrag nachdenken, um im Scheidungsfall Schaden von ihrem Geschäft abzuwenden.

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