Kurzarbeit und Arbeitsbeschäftigung
Um Entlassungen zu vermeiden, soll Kurzarbeit für Arbeitgeber attraktiver gemacht werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet den Arbeitgebern die Hälfte der auf Kurzarbeit entfallenden Sozialbeiträge. Kurzarbeit drückt die spätere Rente; allerdings nur ein bisschen. Zwar zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geringere Beiträge zur Rentenversicherung; sie verringern sich aufgrund des reduzierten Verdiensts des Kurzarbeiters. Doch zusätzlich zahlt der Arbeitgeber allein noch Beiträge auf der Basis von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes.
So erwirbt ein Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst von 2.400 Euro brutto, der ein Jahr Kurzarbeit machen muss und in dieser Zeit nur 1.000 Euro monatlich verdient, einen Rentenanspruch von 21,90 Euro im Monat. Bei regulärer Arbeitszeit wären es 24,80 Euro. Der Unterschied beträgt also knapp 3 Euro.
Im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung erhalten die Arbeitgeber 2009 und 2010 50 Prozent ihres Anteils an den Sozialabgaben für Kurzarbeiter zurück. Gleichzeitig wirkt sich auf der Arbeitgeberseite auch der um 0,6 Prozentpunkte gesunkene Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse aus. Für die Weiterbildung von Arbeitnehmern können auf Antrag die vollen Sozialbeiträge erstattet werden. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, der bis Mitte 2010 bei 2,8 Prozent liegt, soll mindestens bis Ende 2010 auf dieser Höhe stabilisiert werden.
Handwerkerleistungen sind besser absetzbar
Handwerkerleistungen sind ab dem 1. Januar 2009 besser steuerlich absetzbar. Bei Instandhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus auf 20 Prozent von 6000 Euro verdoppelt – das sind 1.200 Euro. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird dann überprüft, ob die verbesserte steuerliche Absetzbarkeit Wirkung zeigt.
Unterstützung der Autobranche
Zur Unterstützung der Autoindustrie hat sich die Große Koalition auf eine Umwelt- und Abwrackprämie geeinigt. Die Kfz-Steuer soll zum 1. Juli 2009 vom Hubraum auf den Schadstoffausstoß umgestellt werden. Für die Entwicklung umweltfreundlicher Motoren ist ebenfalls eine verstärkte Förderung vorgesehen.
Alle Pkw, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals zugelassen werden, werden ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Für Fahrzeuge mit der umweltfreundlicheren Euro-5 und Euro-6-Norm verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Zu beachten: Die Phase der Nichterhebung endet in jedem Fall am 31.12.2010. Je früher man also ein umweltfreundliches Fahrzeug kauft, umso länger kann man von der Steuerbefreiung profitieren.