Elterngeld für Alleinerziehende
Alleinerziehende erhalten unter bestimmten Bedingungen das Elterngeld über den erweiterten Zeitraum – also 14 Monate – ausbezahlt. Das gilt nur, wenn sie das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, nicht mit dem Vater oder der Mutter des Kindes zusammen in einer Wohnung leben und vor der Geburt des Kindes Einkünfte aus einer Berufstätigkeit o.ä. hatten. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die vollen 14 Monate, inklusive der beiden so genannten Vätermonate, gezahlt werden. Sonst gibt es nur für zwölf Monate Elterngeld. Bei der Halbierung des Elterngeldes verlängert sich die Elternzeit auf entsprechend 28 Monate bei Alleinerziehenden.
Familien mit mehreren Kindern
Für Familien mit mehreren jüngeren Kindern erhöht sich das Elterngeld mit dem so genannten "Geschwisterbonus" um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat. Das gilt jedoch nur solange, wie ein unter dreijähriges Kind im selben Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwistern reicht es aus, wenn zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Dabei kann der Geburtenabstand zu dem Kind, für das Elterngeld beantragt wird, größer als drei Jahre sein.
Bekommt ein Paar Zwillinge oder noch mehr Kinder auf einen Schlag, dann erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Das heißt zusätzlich zum Elterngeld von 67 Prozent des wegfallenden Erwerbseinkommens oder des Mindestbetrages von 300 Euro werden für jedes weitere Mehrlingskind je 300 Euro pro Monat gezahlt. Da pro Kind jeweils bis zu 300 Euro anrechnungsfrei sind, werden sie dann zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt.