Das Jahr 2014 neigt sich seinem Ende entgegen. Außer vielen guten Vorsätzen für das neue Jahr gibt es 2015 auch wieder einige Änderungen für die Verbraucher. Banktip gibt einen Überblick über die Neuerungen.
Banken
Einlagensicherung
Ab Juli 2015 erhöht sich die Einlagensicherung für Spargelder. Zusätzlich zur bisherigen Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kontoinhaber werden dann auch schutzwürdige Einlagen bis zu 500.000 Euro gesetzlich gesichert. Die schutzwürdigen Einlagen sollen einen sozialen Zweck haben, was im Einzelfall vom Verbraucher nachgewiesen werden muss. Darunter fallen Einlagen aus Immobilienverkäufen und betrieblichen Abfindungen, beispielsweise wenn die Lebensversicherung ausgezahlt wird. Bei einer insolventen Bank müssen die gesicherten Einlagen künftig innerhalb von sieben Tagen und ohne Antrag an die Kunden ausgezahlt werden.
Versicherungen
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt Anfang 2015 in den alten Bundesländern um 100 Euro auf maximal 6.050 Euro monatlich. In den neuen Bundesländern wird die Beitragsbemessungsgrenze um 200 Euro auf monatlich 5.200 Euro erhöht. Dagegen sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung von 18,9 auf 18,7 Prozent.
Garantiezinssenkung
Der Bundesrat hat das Lebensversicherungsreformgesetz im August 2014 verabschiedet. Darin wurde beschlossen, dass der Garantiezins der Lebens- und Rentenversicherung erneut abgesenkt wird. Kunden bekommen dann nur noch einen Garantiezins in Höhe von 1,25 Prozent statt wie bisher 1,75 Prozent. Bei vielen Versicherungen wird der niedrige Zins schon allein von den Provisionen und Gebühren aufgehoben. Der geringe Garantiezins hat auch Auswirkungen auf die Riester-Rente. Riester-Verträge mit kurzen Laufzeiten lohnen sich deshalb kaum noch.
Pflegeversicherung
Am 1. Januar 2015 wird das Pflegestärkungsgesetz rechtskräftig. Dadurch erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige höhere Leistungen. Der Pflegebeitrag steigt deshalb um 0,3 Prozent auf 2,35 Prozent für Eltern und auf 2,6 Prozent für Kinderlose. Außerdem haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen, um sich besser um die Pflege der Angehörigen kümmern zu können.
Krankenversicherung
Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ändert sich zu Beginn des neuen Jahres. Von bisher 15,5 Prozent auf dann nur noch 14,6 Prozent des Bruttogehalts fällt der Beitrag. Der Beitragssatz wird zu jeweils 7,3 Prozent von Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen. Verbraucher können davon ausgehen, dass die Krankenkassen ihre Beiträge senken werden.
Gesundheitskarte
Bei einem Arztbesuch werden ab 2015 nur noch Patienten mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) behandelt. Die neue elektronische Gesundheitskarte ist mit einem Logo, einem Chip sowie einem Foto versehen. Die elektronische Gesundheitskarte soll künftig auch persönliche Daten wie beispielsweise Adresse und Versichertenstatus speichern und bei einer Änderung automatisch aktualisieren. Mit den persönlichen Daten des Versicherten soll der Austausch zwischen Ärzten und Apotheken erleichtert werden. Die Übergangszeit, in der Verbraucher auch noch mit einer alten Gesundheitskarte zum Arzt gehen konnten, endet am 31.12.2014. Ab dem 1. Januar 2015 sind alle alten Karten ungültig. Weiterführende Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Verbraucher hier:
de.wikipedia.org
Transferleistungen
Elterngeld
Die Elterngeldreform bietet Eltern ab dem 1. Januar 2015 mehr Möglichkeiten für die Kinderbetreuung. Eltern mit einem schnellen Wiedereinstieg in den Beruf werden künftig finanziell stärker unterstützt. Teilen sich Eltern die Erziehung ihrer Kinder mindestens vier Monate, erhalten diese das Elterngeld Plus für einen längeren Zeitraum.
Sozialleistung
Arbeitslosengeld II
Hartz IV-Empfänger bekommen 2015 mehr Geld. Die Regelbedarfssätze steigen folgendermaßen:
Alleinstehende / Alleinerziehende monatlich 399 Euro (bisher 391 Euro)
Ehegatten monatlich 360 Euro (bisher 353 Euro)
Für Kinder gibt es je nach Alter monatlich ab 234 Euro bis 320 Euro und damit fünf bis sieben Euro mehr als 2014.
BAföG
Der Bund übernimmt 2015 vollständig das BAföG. Die Länder, die bisher mit 35 Prozent am BAföG beteiligt waren, sparen dadurch rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Das Geld soll vor allem an die Hochschulen fließen. 2016 steigen dann auch die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge.
Steuern
Steuerbefreiung für Elektroautos
Wer die Kfz-Steuer für einen Neuwagen sparen will, sollte bis spätestens 31.12.2015 ein Elektroauto kaufen. Alle Elektroautos, die bis zu diesem Stichtag ihre Erstzulassung erhalten haben, werden zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Für alle Erstzulassungen ab dem 01.01.2016 gibt es dann nur noch fünf Jahre Steuerbefreiung.
Kfz-Fahrzeuge Typklassen
Jedes Jahr überprüft der Versicherungsverband, wie häufig die einzelnen Automodelle in Unfälle verwickelt waren und orientiert daran die Typklassen, in die die Modelle eingestuft werden. Modelle mit vielen Schadensfällen rutschen in der Typklasse nach oben. Daneben ist die Regionalklasse ein weiteres Kriterium für die Berechnung der Kfz-Versicherung. Auch die Regionalklasse wird jährlich neu berechnet. Erhöht sich der Versicherungstarif, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von vier Wochen die Versicherung kündigen.
Kfz-Kennzeichen
Ab Januar 2015 ist die Mitnahme des Kfz-Nummernschildes an einen anderen Wohnort erlaubt. Die Kfz-Versicherung richtet die Höhe der Beiträge aber weiterhin am Wohnort des Fahrzeughalters aus. Ab 2015 können Halter ihr Kfz-Fahrzeug auch online über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg abmelden. Aufgrund von neuartigen Sicherheitscodes gilt diese Möglichkeit aber nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 neu beziehungsweise wieder zugelassen werden. Ab 2016 sollen dann auch Zulassungen online möglich sein.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird ab 2015 automatisch abgebucht. Damit können Verbraucher die Kirchensteuer nicht mehr über die Einkommensteuererklärung abgeben. Das automatische Abzugsverfahren soll den Steuereinzug vereinfachen. Auch Steuerausfälle sollen so verhindert werden.
Immobilien
Mietpreisbremse
Anfang 2015 tritt die Mietpreisbremse in Kraft. Das Gesetz legt fest, dass bei Neuvermietungen in bestimmten Gegenden die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Regelung gilt allerdings nicht für einen Erstbezug. Dabei sind den Mieten keinerlei gesetzliche Grenzen gesetzt. Desweiteren gilt ab 2015 das sogenannte Bestellerprinzip beim Einsatz eines Maklers. Für die Kosten des Maklers muss nun die Partei aufkommen, die den Makler beauftragt hat.
Alte Heizungen
Aufgrund der Energieeinsparverordnung 2014 müssen Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ab 2015 ausgetauscht werden. Hausbesitzer, die seit dem 1. Februar 2002 das Haus oder die Wohnung nutzen, sind von dieser Neuregelung ausgenommen und dürfen die Heizkessel weiter betreiben. In allen anderen Fällen beschränkt sich die Pflicht zum Austausch auf Konstanttemperaturkessel. Der Austausch gilt dagegen nicht für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad. Die Bedienungsanleitung der Heizungsanlage gibt meist Auskunft über den Kesseltyp. Verbraucher, die nicht genau wissen, ob die Heizungsanlage nachgerüstet werden muss, können den Schornsteinfeger fragen oder eine Auskunft bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale einholen.
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