Das ändert sich 2014 

Nicht nur die letzte Zahl beim Datum ändert sich. 2014 bringt auch weitere Änderungen. Banktip weist auf die Wichtigsten davon hin.

Neue Kontonummern und neue Geldscheine, Änderungen bei Bemessungsgrenzen und Steuern: Das neue Jahr wartet mit einigen Neuerungen auf. Einige davon machen das Leben teurer, andere bringen Erleichterungen mit sich.

Zahlungsverkehr und Geld

Ab Februar 2014 wird SEPA für Unternehmen, Behörden und Vereine Pflicht. Auch für Verbraucher ändert sich bereits einiges. Banktip erklärt SEPA in den Ratgebern "SEPA für Verbraucher" und "SEPA für Unternehmen".

Der neue Zehn Euro Schein wird 2014 in den Umlauf gelangen. Genau wie der 2013 eingeführte neue Fünf Euro Schein gehört der Zehn Euro Schein zur Europa-Serie und weist neue Sicherheitsmerkmale auf.

Sozialversicherung und Sozialleistung

Die Beitragsbemessungsgrenzen bei der Sozialversicherung fallen höher aus. Wer ein hohes Einkommen hat, muss 2014 also mehr zahlen. Bei der gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze laut der Postbank dann 5.950 Euro pro Monat (Jahresgrenze 71.400 Euro) in den alten Bundesländern und 5.000 Euro pro Monat (Jahresgrenze 60.000 Euro) in den neuen Bundesländern.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine bundesweite Beitragsbemessungsgrenze von 4.050 Euro monatlich (48.600 Euro im Jahr). Der maximale Arbeitnehmeranteil steigt auf 332,10 Euro (Allgemeiner Beitragssatz: 15,5 Prozent). Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 53.550 Euro brutto im Jahr. Bis zu dieser Grenze unterliegen Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.

Die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II steigen. Die neuen Sätze im Überblick:

  • Singles: 391 Euro (9 Euro mehr)
  • Partner/Bedarfsgemeinschaften: 353 Euro (8 Euro mehr)
  • Kinder von null bis sechs Jahre: 229 Euro (5 Euro mehr)
  • Kinder von sechs bis unter 14 Jahren: 261 Euro (6 Euro mehr)
  • Kinder von 14 bis unter 18 Jahren: 296 Euro (7 Euro mehr)

Das Betreuungsgeld steigt im August 2014 auf 150 Euro im Monat. Es wird außerdem bis zum dritten Lebensjahr gezahlt.

Altersvorsorge

Die steuerliche Förderung bei den Rürup-Renten (Basisrente) steigt. Ab 2014 sind 78 Prozent der Einzahlungen steuerlich absetzbar. 2013 waren es noch 76 Prozent. Ledige Sparer können bis zu 15.600 Euro als Sonderausgabe geltend machen. Bei Partnern beträgt dieser Wert 31.200 Euro.

Als Jahreseinzahlungsgrenze bei der betrieblichen Altersvorsorge gilt: Bis zu 2.856 Euro im Jahr dürfen Beschäftigte einzahlen, ohne dass das Geld versteuert wird.

Der Rentenfreibetrag sinkt. 68 Prozent der Rente sind ab 2014 steuerpflichtig. Diese Änderung gilt jedoch nicht für Bestandsrentner, sondern nur für diejenigen, die 2014 in Rente gehen.

Steuern

Bei den Steuern gibt es zahlreiche Änderungen. Das Reisekostenrecht bezieht sich nun auf die erste Tätigkeitsstätte, nicht auf die regelmäßige Arbeitsstätte. Die Entfernungspauschale gilt nur für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, andere Fahrten können über die Dienstreisepauschale abgesetzt werden. Die Dienstreisepauschale bei Fahrten mit Motorrad und Motorroller steigt auf 20 Cent pro Kilometer. Die Mitnahmepauschale und der Steuerbonus bei Fahrradfahrern fallen laut der Deutschen Postbank weg.

Die Verpflegungspauschbeträge bei Auswärtstätigkeiten wurden auf zwei Beträge reduziert. Bei einem auswärtigen Aufenthalt von acht bis 24 Stunden gilt ein Steuerbonus von 12 Euro, bei mehr als 24 Stunden beträgt er 24 Euro. Neu dazu kommt der Verpflegungspauschbetrag von 12 Euro für An- und Abreisetag.

Die Grunderwerbsteuer steigt an in den Bundesländern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In Bremen und Niedersachsen beträgt die Steuer ab 2014 fünf Prozent (vorher: 4,50 Prozent). Berlin erhöht den Steuersatz von fünf auf sechs Prozent. In Schleswig-Holstein sind es zukünftig 6,50 Prozent (vorher: 5,0 Prozent).

Weitere Änderungen bei den Steuern im Überblick:

  • Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 8.130 Euro pro Person auf 8.354 Euro. Dieser Freibetrag ist von der Einkommensteuer ausgenommen.
  • Die Banken behalten die Kirchensteuer nun automatisch ein. Bis 2014 gab es die Möglichkeit, dass das Finanzamt die Festsetzung durchführte.
  • Bei der doppelten Haushaltsführung kommen neue Regelungen dazu. Dies betrifft Ledige, die kostenlos in einer Wohnung leben und ihre Zweitwohnung am Arbeitsort steuerlich absetzen. Hier ist nun eine Beteiligung an den laufenden Haushaltskosten der Erstwohnung notwendig.
  • Der Steuersatz bei Silbermünzen steigt ab 2014 auf den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
  • Es gibt Änderungen bei der Kfz-Steuer: Wenn der Kohlendioxid-Ausstoß über 95 Gramm pro Kilometer liegt, so fällt für jedes Gramm CO2 zwei Euro mehr an. Dies gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2014 erstmalig zugelassen werden.
  • Außerdem soll ab 2014 der Zoll für die Kfz-Steuer zuständig sein. Bisher fiel die Verwaltung dieser Steuer in den Aufgabenbereich des Finanzamtes.

Weiteres

Die Notargebühren ändern sich. In einigen Fällen steigen sie an. So bedeuten die neuen Gebühren laut der Deutschen Bank höhere Kosten für Hauskäufer. Dagegen ist die Beglaubigung einer Unterschrift ab 2014 preiswerter.

Vermieter müssen daran denken, dass es ab dem 31. Dezember 2013 keinen Bestandsschutz für ältere Geräte zur Erfassung des Energieverbrauchs für Wärme und Warmwasser mehr gibt. Vermieter müssen die alten Geräte also austauschen. Daran erinnert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Die elektronische Gesundheitskarte ersetzt die bisherige Krankenversicherungskarte. Ob die Krankenversicherungskarten mit dem 1. Januar oder mit dem aufgedruckten Gültigkeitsdatum ihre Gültigkeit verlieren, ist ein Streitthema bei vielen Experten. Banktip erklärt die wichtigsten Punkte zur elektronischen Gesundheitskarte im Ratgeber "5 Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte".

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